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6021

15. August 2018 | Das Neueste, Gesellschaft

­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ „Zahl des Monats“: Der Landkreis war im Jahr 2017 für die Überwachung von 6021 Plätzen in 84 stationären Einrichtungen zuständig / Heimaufsichtsbörde des Kreises stellt im Jahresbericht nur wenige Mängel fest

Zahlen und Ziffern spielen in einer großen Behörde wie dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis natürlich eine große Rolle. In der Serie „Zahl des Monats“ stellt das Referat Öffentlichkeitsarbeit im Büro des Landrats in jedem Monat eine neue beziehungsweise interessante Zahl vor und beleuchtet wissenswerte Fakten, die sich hinter den nüchternen Ziffern verbergen. Für den Monat August lautet die Zahl 6021. So viele Plätze gab es im vergangenen Jahr in den 84 stationären Einrichtungen im gesamten Rhein-Neckar-Kreis, für die die Heimaufsichtsbörde zuständig ist.

„Bezogen auf das Platzangebot liegt die Beschwerdequote bei unter einem Prozent, das ist ein guter Wert“, sagte die im Landratsamt zuständige Referatsleiterin Katja Hahn anlässlich der Vorstellung des Tätigkeitsberichts der Heimaufsichtsbehörde für das Jahr 2017. 43 Beschwerden und damit sieben mehr als im Vorjahr wurden dem Ordnungsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis gemeldet, wobei in 58 Prozent der Fälle die Beschwerde berechtigt war. Über die Hälfte der 43 gemeldeten Beschwerden bezog sich auf die Pflege- und Betreuungsqualität. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 war der Landkreis für die Überwachung von 84 stationären Einrichtungen mit insgesamt 6021 Plätzen zuständig. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben überwacht die Heimaufsichtsbehörde die stationären Einrichtungen im Landkreis durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen. Davon gab es im vergangenen Jahr 120, wobei 85 Regel- und 35 Anlassprüfungen waren. Während die Regelprüfungen einmal im Kalenderjahr erfolgen, finden die Anlassprüfungen aufgrund von Beschwerden, notwendigen Mängelnachschauen oder nach baulichen Veränderungen statt.

Überwachungsquote lag bei 100 Prozent

Alle Überprüfungen erfolgen bis auf wenige Ausnahmen unangemeldet. Die Überwachungsquote lag bei 100 Prozent, das heißt, jede stationäre Einrichtung wurde im Laufe des vergangenen Jahres mindestens einmal überprüft. Insgesamt kann die Heimaufsichtsbehörde den Pflegeheimen im Rhein-Neckar-Kreis ein gutes Zeugnis ausstellen. „Bei unseren Prüfungen haben wir nur geringe Mängel festgestellt, die sich zumeist auf die Personalausstattung bezogen. Ein Beschäftigungsverbot oder gar die Untersagung des Betriebs waren in keinem Fall erforderlich“, erklärt Referatsleiterin Hahn. Zweimal wurde ein förmlicher Belegungsstopp verhängt und in vier Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Zudem wurde einmal ein Zwangsgeld festgesetzt.

Wie bereits in den letzten Jahren, war auch für das Jahr 2017 erfreulicherweise ein Rückgang der freiheitseinschränkenden Maßnahmen im Bereich der Bettgitter in den stationären Einrichtungen des Rhein-Neckar-Kreises zu verzeichnen. Die Quote sank im Vergleich zum Vorjahr von zehn auf sieben Prozent (bezogen auf die Gesamtzahl der Bewohner von stationären Einrichtungen im Landkreis). Bei den Fixierungen und Sonstiges stagniert die Zahl auf einem konstanten niedrigen Niveau von drei beziehungsweise einem Prozent.

„Ein Thema, was uns nach wie vor viel beschäftigt, ist die Umsetzung der Landesheimbauverordnung“, nennt Katja Hahn einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt ihres Referats. Die gesetzliche Übergangsfrist zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben mit dem Schwerpunkt, dass für die Bewohnerinnen und Bewohner zukünftig nur noch Einzelzimmer zur Verfügung stehen müssen, endet für bestehende Einrichtungen zum 31. August 2019. Es können jedoch individuelle Verlängerungen und befristete und unbefristete Befreiungen beantragt werden. Im Vorfeld besteht hier seit einiger Zeit ein hoher Beratungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den Einrichtungen und der Heimaufsicht. Die Zahl der Bescheide für Übergangsfristverlängerungen stieg von 3 auf 17 an.

Im Jahr 2017 lag die Einzelzimmerplatzquote in den stationären Altenhilfeeinrichtungen des Rhein-Neckar-Kreises im Schnitt bei 59,4 Prozent. In den einzelnen Einrichtungen variiert die Quote allerdings zwischen 10 und 100 Prozent. Im Bereich der vollstationären Pflege existieren 14 Einrichtungen, die die Einzelzimmerquote bereits zu 100 Prozent erfüllen. Das trifft auch auf die sechs Einrichtungen für Behinderte zu.

Fachkräftemangel macht sich bemerkbar

Ein Thema ist laut Katja Hahn aus Sicht der Heimaufsichtsbehörde seit zwei, drei Jahren besonders auffällig: der Fachkräftemangel im Pflegebereich. „Wir merken, dass viele stationäre Einrichtungen Schwierigkeiten haben, entsprechend qualifiziertes Personal zu rekrutieren.“ Daraus resultierten oftmals die festgestellten Mängel oder Beschwerden.

Quelle: Silke Hartmann

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