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Kindeswohlgefährdung erkennen und richtig handeln

5. Dezember 2018 | Das Neueste, Gesellschaft

Fortbildung für Ehren- und Hauptamtliche im Bereich der Flüchtlingshilfe zum Thema „Kindeswohlgefährdung erkennen und richtig handeln“

(zg) Auf großes Interesse stieß eine von der Stabsstelle Integration in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises angebotene Fortbildung für Ehren- und Hauptamtliche im Bereich der Flüchtlingshilfe zum Thema „Kindeswohlgefährdung erkennen und richtig handeln“.

Viele der im Rhein-Neckar-Kreis lebenden Geflüchteten integrieren sich immer mehr. Dennoch werden viele Personen durch Ehrenamtliche betreut, was sich durch Patenschaften, verschiedene Cafés zum Austausch oder durch Kinderbetreuungsangebote zeigt. Aber auch die Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager der Städte und Gemeinden bauen eine enge Beziehung zu den Geflüchteten und deren Familien auf. Somit sind häufig die Ehren- und Hauptamtlichen in der Flüchtlingshilfe ganz nah an den zugereisten Familien und deren Kindern. Sie erhalten einen Einblick in deren Familienalltag, deren familiäre Probleme und Schwierigkeiten. Diese enge Bindung beinhaltet auch, dass ein Gefühl der Verantwortung bei den Betreuerinnen und Betreuern entsteht. Doch daraus ergeben sich auch Fragen bei den Betreuerinnen und Betreuern: „Wie reagiere ich, wenn mir das Verhalten einzelner Familienmitglieder gegenüber den Kindern unangemessen oder falsch erscheint? Soll ich das Jugendamt informieren, aber werden der Familie dann sofort die Kinder entzogen?“

Lisa Hörnig, Integrationsbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises, weiß, dass sich die Ehren- und Hauptamtlichen viele solcher Fragen stellen. „Sie erhalten in unseren Fortbildungen Antworten auf ihre Fragen. Zudem haben wir grundsätzlich über die Aufgaben des Jugendamts Rhein-Neckar-Kreis informiert und die verschiedenen Unterstützungs- und Handlungsmöglichkeiten dargestellt“, so Hörnig. Durchgeführt wurde die von der Stabsstelle Integration initiierte Veranstaltung von Heike Sturm, Referatsleiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Kreisjugendamt.

„Von Seiten des Jugendamts sind wir sehr froh, Ehren- und Hauptamtliche zum Erkennen von einer Kindeswohlgefährdung informieren zu können. Denn gerade die beiden Personengruppen haben einen sehr guten Einblick in eine Flüchtlingsfamilie, sodass sie Hinweise auf Missstände und deren Handlungsmöglichkeiten kennen sollten“, erklärte Heike Sturm. Bei einer Meldung an das Jugendamt, werde nicht, wie häufig befürchtet, einer Familie sofort das Kind entzogen. Es gibt nämlich viele verschiedene, auf den Bedarf angepasste, Möglichkeiten, betroffene Familien zu unterstützen. Die Trennung von Familie und Kind sei immer der letzte Schritt. Durch die unterschiedlichen Fragen der Veranstaltungsteilnehmenden wurde der Inhalt nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch aufgearbeitet. Hierdurch konnten auch ganz praxisnah verschiedene Einzelfälle diskutiert werden.

Weitere Informationen unter www.rhein-neckar-kreis.de/integration.

Quelle: Silke Hartmann

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