Bleiben Sie informiert  /  Mittwoch, 24. April 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Klarheit in Sicht: Bundesgerichtshof verweist Flugpreis-Verfahren an EuGH

4. Mai 2017 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Buchen Verbraucher einen Flug im Internet, müssen sie sofort erkennen können, wie viel er kostet. Die Germanwings GmbH erschwerte dies, indem sie auf ihrem Internetportal den Preis für Flüge nur in Britischem Pfund anzeigte. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ging gerichtlich dagegen vor. Heute verwies der Bundesgerichtshof das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof zur Klärung der Frage, in welcher Währung Flugangebote im Internet angegeben werden müssen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg begrüßt es, dass nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheidet, wie die europarechtliche Vorgabe zu verstehen ist, dass der Flugpreis in der jeweiligen „Landeswährung“ anzugeben ist; ob es hierfür also auf den Abflugort, den Ort des Vertragsschlusses oder des Wohnsitzes des Reisenden ankommt. „Wenn Germanwings bei einem Flug von London nach Stuttgart den Preis nicht in Euro, sondern in Pfund angibt, obwohl der Flug online von einem deutschen Verbraucher auf einer deutschen Internetseite bei einer deutschen Fluggesellschaft gebucht wird, ist das Verbrauchertäuschung“, sagt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württem¬berg. „Es darf nicht sein, dass Verbraucher den Flugpreis erst selbst umrechnen müssen“, erklärt sie. Denn Verbraucher können so nicht sofort erkennen, wie viel der Flug letztendlich kostet, was den Preisvergleich erheblich erschwert. Zudem können ihnen zusätzliche Kosten entstehen, wenn sie mit ihrer Euro-Kreditkarte in Pfund zahlen. „Insoweit kann nichts Anderes gelten, als wenn Verbraucher über ein deutsches Online-Reisebüro einen Urlaub in London buchen. In beiden Fällen erwartet der Verbraucher zu Recht eine Preisangabe in Euro.“, erklärt Richter.

„Dass der BGH das Verfahren an den EuGH verweist, zeigt, wie wichtig die rechtliche Klärung dieser Sachlage ist“, betont Dunja Richter. Dies hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln (AZ 6 U 61/15) noch anders gesehen und das für Verbraucher positive Urteil des Landgerichts Köln (AZ 84 O 2/15) aufgehoben. Eine Revision durch den BGH wollte es nicht zulassen. Die Verbraucherzentrale musste sich daher mit einer Nichtzulassungsbeschwerde an den BGH wenden, um eine Entscheidung herbeizuführen.

Anzeige SwopperQuelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Patrick Bräunling erneut zum Ortsbeauftragten des THW Sinsheim gewählt

Die Wahlversammlung war von großer Bedeutung für die lokale Gemeinschaft und die Einsatzbereitschaft des THW in der Region Am 29. Februar fand in Sinsheim die Wahl des Ortsbeauftragten des Technischen Hilfswerks (THW) statt, bei der Patrick Bräunling mit Wirkung zum...

Mit dem Bundestag in die USA

Lars Castellucci ruft junge Menschen zur Bewerbung für das Austauschprogramm des Deutschen Bundestages 2025/2026 auf Dank des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) haben jedes Jahr Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige die Möglichkeit, ein...

Erfolgreicher Auftakt zur Fanmeile der TSG Hoffenheim

Fanmeile zu den Heimspielen der TSG Hoffenheim: Erfolgreicher Auftakt am vergangenen Samstag Um die Sinsheimer Innenstadt zu den Heimspielen der TSG Hoffenheim weiter in den Fokus zu rücken, haben die Gastronomen aus der Bahnhofstraße gemeinsam mit der Stadt Sinsheim...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive