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Lyon Finanz GmbH wegen grob irreführender Werbung abgemahnt

19. August 2017 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Ratenschutzversicherungen sind oft nicht am Bedarf der Verbraucher orientiert: hohe Kosten für wenig Leistung.
Doch damit nicht genug: Immer wieder stimmen die Informationen nicht, mit denen diese Versicherungen beworben werden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nun die Lyon Finanz GmbH wegen grob irreführender Werbung erfolgreich abgemahnt. Der Kreditvermittler, bei der Verbraucherzentrale gut bekannt, hatte versucht, über die tatsächliche Laufzeit der Versicherung hinwegzutäuschen.

Lyon Finanz hatte auf ihrer Internetseite unter anderem damit geworben, dass die vertriebene Ratenausfallschutz-Versicherung eine Laufzeit von einem Jahr habe. Die Kosten: 29,50 Euro pro Monat. „Verbraucher konnten also davon ausgehen, dass die Versicherung nur ein Jahr läuft“, sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Hinweis, dass sich die Laufzeit ohne Kündigung automatisch verlängert, fehlte. Erst ein Blick in die Versicherungsbedingungen zeigte: Kündigten Verbraucher den Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrags verlängerte sich die Versicherung um ein weiteres Jahr. „Damit sind ungewollte Vertragsverlängerungen vorprogrammiert“, kritisiert Grieble, „Verbraucher werden über die tatsächliche Laufzeit in die Irre geführt.“ Jedes weitere Jahr kostet mehr als 350 Euro, zusätzlich zu dem Kredit, den sie abbezahlen. Grundsätzlich rät Grieble Verbrauchern von einer Ratenschutzversicherung ab: „Das Beispiel der Lyon Finanz zeigt, dass manch ein Vertrieb es mit der Verbraucherinformation nicht so genau nimmt. Darüber hinaus sind diese Versicherungen oft sehr teuer und für kaum jemanden notwendig.“ Besonders heikel: Der gewünschte Kredit und die Versicherung sind zwei verschiedene Verträge und keinesfalls ist sicher, dass Verbraucher einen Kredit erhalten. „Es kann also leicht passieren, dass Verbraucher am Ende ohne Kredit, aber mit teurer Ratenschutzversicherung dastehen“, stellt er fest.

Nachdem die Verbraucherzentrale Lyon Finanz wegen der Werbung und eines weiteren Verstoßes abgemahnt hatte, gab diese eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. „Wegen der grob irreführenden Werbung kann es für Verbraucher die Möglichkeit geben, dass sie aus solchen Ratenschutzverträgen kommen“, meint Grieble. Betroffene können sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Anzeige SwopperQuelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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