Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 23. April 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Möchte Versicherer HDI Altverträge nicht mehr?

3. Januar 2018 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und damit für jeden Halter eines Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. Kündigungen durch Versicherer sind daher nur unter ganz bestimmten engen Voraussetzungen erlaubt, zum Beispiel, wenn der Beitrag nicht bezahlt wird. Das stört den Versicherer HDI anscheinend aber wenig. Um Versicherungsnehmer los zu werden oder in andere Tarife zu bekommen, wird manchen Verbrauchern zum 1. Januar 2018 von diesem Versicherer gekündigt.

„Es ist ein Unding, dass Versicherer langjährigen Kunden trotz Pflichtversicherungsgesetz einfach so die Kfz-Haftpflichtversicherung kündigen“, kritisiert Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Hinzu kommt, dass das Schreiben des Versicherers teils unklar formuliert ist. Ein anderer Tarif könnte zwar wieder abgeschlossen werden, so das Schreiben, doch um Informationen zu erhalten, sollen Verbraucher sich über die Internetseite des Anbieters selbst ein neues Angebot erstellen lassen. Teilweise ist der neue Tarif für Verbraucher deutlich teurer. Wenn Verbraucher nicht mit einem anderen Tarif einverstanden sind oder sich nicht melden, sieht der Versicherer aufgrund seines Schreibens den Vertrag als gekündigt an.

„Derartige Kündigungen müssen mindestens einen Monat vor Schluss der laufenden Versicherungsperiode beim Versicherungsnehmer eingegangen sein“, so Grieble. Laut Verbraucherberichten lagen zwischen der Datierung des Schreibens und dem Eingang bei den Verbrauchern aber mehrere Wochen. Somit bestehen Zweifel daran, ob der Versicherer überhaupt fristgerecht gekündigt hat. Das Vorgehen des Versicherers kann nach Ansicht von Grieble zu einer Aushöhlung der Vorgaben des Pflichtversicherungsgesetzes führen. „Pflichtversicherungen dürfen nur unter ganz bestimmten engen Voraussetzungen gekündigt werden. Falls dies geschieht, ist ein deutlicheres Kündigungsschreiben zu erwarten“, betont Grieble.

Um Nachteile zu vermeiden, die bis zur Zwangsstilllegung des Fahrzeugs führen können, empfiehlt die Verbraucherzentrale Kfz-Versicherten, die Schreiben ihrer Versicherer in diesen Tagen genau zu lesen. Wem gekündigt wurde, der kann die Verbraucherzentrale mit einer Kopie des Kündigungsschreibens informieren – diese prüft, welche Schritte vor dem Hintergrund des Pflichtversicherungsgesetzes im konkreten Einzelfall möglich sind.

Anzeige SwopperQuelle: Verbraucherzentrale Baden Württemberg

Das könnte Sie auch interessieren…

Erfolgreicher Auftakt zur Fanmeile der TSG Hoffenheim

Fanmeile zu den Heimspielen der TSG Hoffenheim: Erfolgreicher Auftakt am vergangenen Samstag Um die Sinsheimer Innenstadt zu den Heimspielen der TSG Hoffenheim weiter in den Fokus zu rücken, haben die Gastronomen aus der Bahnhofstraße gemeinsam mit der Stadt Sinsheim...

A6/Sinsheim: LKW-Fahrer überschlägt sich auf Autobahn

Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden auf der A6 bei Sinsheim Ein 23-jähriger LKW-Fahrer befuhr am Samstag, gegen 04:30 Uhr, die Autobahn in Fahrtrichtung Heilbronn. Auf Höhe der Anschlussstelle Sinsheim kam der Fahrer aus bislang ungeklärter Ursache nach rechts von...

Berufsorientierungstruck stellte die Ausbildung Maler und Stuckateur vor

Am Mittwoch, den 17. April 2024, bot der Berufsorientierungstruck „Deine Zukunft ist bunt“ in Zusammenarbeit mit der Firma Sauer aus Epfenbach Schülern in Sinsheim die Chance, sich über die Ausbildungsmöglichkeiten zum Maler und Stuckateur zu informieren. Kreativität...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive