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Neues Schuljahr kommt mit zahlreichen Verbesserungen

10. September 2018 | Das Neueste, Gesellschaft

Auch im neuen Schuljahr stellt die Landesregierung die Weichen, um die Leistungsfähigkeit und Qualität unserer Schulen weiter zu verbessern. Der Fokus liegt dabei darauf, bedarfsgerechte und effiziente Strukturen aufzubauen, um die Qualität schulischer Angebote dauerhaft zu sichern.

Kultusministerin Susanne Eisenmann hat Neuerungen und Schwerpunkte für das Schuljahr 2018/19 vorgestellt. „Im neuen Schuljahr werden wir weitere Weichen stellen, um die Leistungsfähigkeit und Qualität unseres Schulsystems konsequent weiterzuentwickeln. Ein Fokus liegt dabei auf dem Aufbau bedarfsgerechter und effizienter Unterstützungsstrukturen. Genauso entscheidend sind angesichts der Ergebnisse jüngster Leistungsvergleiche mehr Lernzeit und überzeugende Konzepte zur Stärkung der Basiskompetenzen und einer passgenauen Förderung“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Dazu greifen auch zum kommenden Schuljahr weitere Maßnahmen im Rahmen des Qualitätskonzepts.

Neue Unterstützungsstrukturen für mehr Qualität im Bildungssystem

Mit der Einrichtung des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung und des Instituts für Bildungsanalysen zum Jahresbeginn 2019 erhält die Kultusverwaltung neue und eng miteinander verzahnte Einrichtungen die die Qualität schulischer Angebote dauerhaft sichern sollen.

Mit einem systematischen Bildungsmonitoring wird das Institut für Bildungsanalysen künftig eine solide Datenbasis bereitstellten, auf deren Grundlage fortan datenbasierte und wissenschaftlich unterlegte bildungspolitische Entscheidungen getroffen werden können. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Wir haben aktuell große Erkenntnislücken bei der flächendeckenden Erfassung und Bewertung von Schülerleistungen und der Qualität von Unterricht. Für passgenaue bildungspolitische Vorgaben und bedarfsgerechte pädagogische Konzepte müssen wir aber wissen, wo unsere Schülerinnen und Schüler stehen. Zentrale Lernstandserhebungen über alle Schularten hinweg sind deshalb sinnvoll und werden kommen.“

Auch Fortbildungs- und Unterrichtskonzepte werden künftig vor ihrem Einsatz auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. „Mit zentralen Vorgaben des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung ist zudem gewährleistet, dass wir in Zukunft landesweit Angebote in hoher und gleicher Qualität zur Verfügung stellen können“, so Eisenmann. Nach der Grundsatzentscheidung der Landesregierung über das neue Qualitätskonzept im April wird die Ministerin nun im Herbst die konkrete Finanzplanung und die Stellenstruktur der beiden neuen Institutionen im Ministerrat vorstellen.

Verbindlicher Rechtschreibrahmen für Klassen eins bis zehn

Vom Schuljahr 2018/19 an gilt der Rechtschreibrahmen als verbindliche Grundlage für den Rechtschreibunterricht in den Klassen eins bis zehn im Fach Deutsch an allen allgemein bildenden Schulen. Er wurde als Hilfestellung und Unterstützung von Lehrkräften für Lehrkräfte konzipiert und soll eine verlässliche Orientierung sowie fachdidaktische Impulse für einen fundierten Rechtschreibunterricht bieten. „Richtiges Schreiben gehört wie Lesen oder Rechnen zu den Schlüsselqualifikationen. Die Befunde der jüngsten Schulleistungsstudien zeigen, dass der Rechtschreibung im Unterricht ein noch größerer Stellenwert eingeräumt werden muss. Der Rechtschreibrahmen soll die Lehrerinnen und Lehrer bei diesem Auftrag unterstützen“, so Eisenmann.

Entwickelt hat den Rechtschreibrahmen eine Arbeitsgruppe, die sich aus Lehrkräften aller Schularten und Prof. Ossner vom Rat für deutsche Rechtschreibung zusammensetzte. Fachlich unterstützt wurde das Ministerium außerdem durch das Mercator-Institut der Universität Köln.

Mehr Stunden für Deutsch und Mathematik an Grundschulen

Bildungsstudien und Leistungsvergleiche zeigen den Handlungsbedarf bei der Qualitätsverbesserung von Unterricht und Schule in Baden-Württemberg. Dabei ist ein Schwerpunkt auf die Schlüsselqualifikationen Lesen, Schreiben und Rechnen schon in der Grundschule von zentraler Bedeutung, um die Schülerinnen und Schüler möglichst frühzeitig passgenau zu fördern. Seit dem Schuljahr 2016/17 erhalten die Grundschulen deshalb in den Klassen eins und zwei je eine zusätzliche Stunde für Deutsch und für Mathematik. Im vergangenen Schuljahr 2017/18 wurden diese Stunden um eine Stunde für die Klassenstufe drei aufgestockt.

Im Schuljahr 2018/19 folgt jetzt der letzte Aufbauschritt mit einer weiteren Stunde für die Klassenstufe vier. Diese kann von den Grundschulen wahlweise im Fach Deutsch oder im Fach Mathematik eingesetzt werden. „Qualität braucht Lernzeit in den Schlüsselkompetenzen. Deshalb sind die zusätzlichen Stunden für Deutsch und Mathematik in der Grundschule ein wichtiger Schritt, damit ein solides Fundament gelegt werden kann“, ist Eisenmann überzeugt. Alleine für den letzten Ausbauschritt wurden 160 Deputate, für sämtliche Erhöhungen insgesamt 640 Deputate zur Verfügung gestellt.

Zum kommenden Schuljahr wird außerdem der Beginn des Fremdsprachenunterrichts in den Grundschulen von Klasse eins auf die Klasse drei verschoben. Die vier durch die Verschiebung frei werdenden Stunden verbleiben als Poolstunden an den Grundschulen. Die Stunden sollen vor allem für die individuelle Förderung in Deutsch und Mathematik einsetzen werden.

Förderprogramm „Lesen macht stark“ und „Mathe macht stark“

Ab dem kommenden Schuljahr startet an 64 Schulen mit rund 3.400 Schülerinnen und Schülern das Förderprogramm „Lesen macht stark“ und „Mathe macht stark“ für Haupt-/Werkreal-, Gemeinschafts- und Realschulen. Die in Schleswig-Holstein entwickelten systematischen Förderkonzepte setzen im Schuljahr 2018/19 in Klassenstufe fünf ein. Weitere Ausbauschritte bis einschließlich Klasse sieben folgen bis zum Schuljahr 2021/22. Das auf drei Schuljahre angelegte Förderprogramm wird dabei durchgehend wissenschaftlich evaluiert. „Diagnose und Förderung müssen passgenau aufeinander abgestimmt sein. Dies wird unterstützt durch die Schüler- und Lehrmaterialien des Programms“, erläutert Ministerin Eisenmann. Die Materialien können sowohl unmittelbar während des Unterrichts als auch ergänzend zum Unterricht eingesetzt werden.

Weiterentwicklung Sprachförderung für geflüchtete Kinder und Jugendliche

Zum Schuljahr 2018/19 hat das Land die Bildungsangebote für zugewanderte Kinder und Jugendliche qualitativ weiterentwickelt und an die konkreten Bedürfnisse der Praxis angepasst. „Sprache ist der Schlüssel zu Bildung. Nur wenn zugewanderte Kinder und Jugendliche unsere Sprache sprechen und verstehen, haben sie eine ehrliche Chance. Hier setzen wir an“, sagt die Kultusministerin. Dafür werden zusätzliche 565 Stellen mit einem Gegenwert von rund 35 Millionen Euro verlängert. Die Schulämter erhalten vom neuen Schuljahr an pro Vorbereitungsklasse (VKL) in der Grundschule zusätzlich zwei Stunden für Sprachfördermaßnahmen. Der Wechsel von der VKL in die Regelklasse wird bis zu zwei Jahre lang mit bis zu vier Wochenstunden unterstützt. Die Stundentafel im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf ohne Deutschkenntnisse (VABO) wird für Mathematik, Berufsorientierung, Englisch und Computeranwendungen von 20 auf bis zu 30 Schülerwochenstunden erhöht.

Weiterentwicklung des Ganztags an Grundschulen

Im neuen Schuljahr 2018/19 starten weitere 41 Ganztagsschulen, 36 davon mit dem schulgesetzlich verankerten Ganztagskonzept. Mit diesen 36 neuen Standorten gibt es ab dem Schuljahr 2018/19 insgesamt 470 Ganztagsschulen, die mit dem schulgesetzlich vorgesehenen Ganztagskonzept arbeiten. Für den Ausbau der Ganztagsgrundschulen hat das Land für die Jahre 2018 und 2019 zusätzlich jeweils 50 Deputate eingeplant.

Das Kultusministerium erprobt außerdem im kommenden Schuljahr 2018/19 mit ausgewählten Kommunen, wie Ganztagsgrundschulen bei der Verwaltung ihrer rhythmisierten Ganztagsangebote stärker unterstützt werden können. Die Projektpartner richten dazu an fünf Standorten im Land Koordinierungsstellen mit ausgebildetem Verwaltungspersonal ein. Diese sollen den Schulen bei ihrer Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern organisatorische Hilfestellungen bieten. „Mir ist wichtig, dass sich die Schulen vollständig auf die pädagogische Qualität des Ganztags konzentrieren können. Deshalb wollen wir Verwaltungsaufgaben an einer zentralen Stelle sinnvoll bündeln und erproben, wie die Ganztagsangebote vor Ort besser koordiniert werden können“, legt Susanne Eisenmann dar.

Zudem sollen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2019/20 von verschlankten Verwaltungsverfahren profitieren. Darüber hinaus arbeitet das Ministerium derzeit an verbindlichen Qualitätsstandards für den Ganztag, die den schulgesetzlich verankerten Ganztagsschulen eine verlässliche Orientierung für ihre pädagogische und organisatorische Arbeit bieten sollen. Diese Standards sollen zum Schuljahr 2019/20 verbindlich werden. Unterstützt wird das Ministerium dabei durch Prof. Anne Sliwka vom bildungswissenschaftlichen Institut der Universität Heidelberg, die auch Mitglied im von der Ministerin berufenen wissenschaftlichen Beirat ist.

Realschulen: Drei weitere Poolstunden für bessere Förderung

Auch das Konzept zur Stärkung der Realschulen wird weiter umgesetzt. Statt wie bisher leistungsstärkere und leistungsschwächere Schüler in einer Klasse ausschließlich gemeinsam zu unterrichten, können die Realschulen seit dem Schuljahr 2017/18 selbst entscheiden, ob sie Gruppen, Klassen oder Züge bilden oder im Unterricht differenzieren, um die jeweils beste Art der Förderung anzubieten. Um die Schülerinnen und Schüler dabei leistungsdifferenziert zu fördern, stehen den Realschulen Poolstunden zur Verfügung, die bis zum Schuljahr 2020/21 sukzessive auf 20 Stunden je Zug erhöht werden sollen.

Zum Schuljahr 2018/19 werden die Poolstunden von 13 auf 16 Stunden pro Zug aufgestockt. Ministerin Eisenmann: „Mit den zusätzlichen Stunden können sowohl leistungsschwächere als auch leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler zusätzlich und bedarfsentsprechend gefördert werden. Die Realschulen können damit deutlich flexibler auf die Herausforderungen einer zunehmend heterogenen Schülerschaft reagieren. Das steigert die Qualität von Unterricht und stärkt das Niveau der Realschule insgesamt.“

Weiterer Ausbau des Informatikunterrichts

„Grundkompetenzen in der Informatik sind heute Teil einer zeitgemäßen Allgemeinbildung und Grundlage dafür, unsere Schülerinnen und Schüler auf die Herausforderungen der digitalen Gesellschaft vorzubereiten“, sagt Kultusministerin Eisenmann. Dazu wurde im Schuljahr 2017/18 der Aufbaukurs Informatik zunächst in Klasse sieben an allen allgemein bildenden Gymnasien eingeführt. Zum neuen Schuljahr 2018/19 folgt jetzt der Aufbaukurs in Klasse sieben an den allen Haupt-/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen. Der Aufbaukurs soll vertiefende Kompetenzen – beispielsweise zur Kodierung von Daten, zu Sicherheit und Datenschutz – sowie ein Verständnis von Algorithmen vermitteln.

An den Gymnasien startet im neuen Schuljahr außerdem das neue Fach „Informatik – Mathematik – Physik“ (IMP). IMP ermöglicht es Schülerinnen und Schülern im Anschluss an den Aufbaukurs Informatik in Klasse sieben, sich vertieft mit Inhalten der Informatik, Mathematik und Physik auseinanderzusetzen. Im darauf folgenden Schuljahr startet IMP auch an den Gemeinschaftsschulen. Ebenfalls zum Schuljahr 2019/20 soll an den Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen zudem das freiwillige Wahlfach Informatik mit insgesamt drei Kontingentstunden von Klasse acht bis zehn eingeführt werden.

Neues Fach „Wirtschaft“ an Gymnasien

Nachdem das neue Fach Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung zum Schuljahr 2017/18 in Klassenstufe sieben der Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen eingeführt wurde, startet das neue Fach nun im kommenden Schuljahr auch an den Gymnasien, beginnend in Klasse acht. Ziel des Fachs Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung ist es, der ökonomischen Grundbildung und der Ausbildungs- und Studienorientierung an allgemein bildenden Schulen einen deutlich höheren Stellenwert zu geben und die Schülerinnen und Schüler auf konkrete ökonomisch geprägte Lebenssituationen vorzubereiten.

Bilderstrecke: Viele Verbesserungen zum neuen Schuljahr

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

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