Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 29. März 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Ohne Häkchen keine Werbung!

6. August 2018 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Ob für Sonderangebote, Kundenrabatte oder neue Produkte: Werbemails können ein Postfach schnell zumüllen. Besonders ärgerlich und auch rechtswidrig ist es, wenn die Werbung ungefragt im Postfach landet und Verbraucher nicht wissen, wie das Unternehmen an ihre Daten gekommen ist. Wegen unerwünschter Werbung ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich gerichtlich gegen die Buchhandlung Thalia Bücher GmbH (LG Hagen / Az 21 O 35/18) und die Werkstattkette A.T.U. Auto-Teile-Unger GmbH & Co.KG (OLG Nürnberg / Az. 3 U 104/18) vor.

Eigentlich wollte Herr S. bei der Thalia Bücher GmbH nur ein Buch bestellen. Weil er kein Interesse an anderen Angeboten hatte, widersprach er der Zusendung von Werbung per Mail. Umso erstaunter war er, als zwei Tage später eine Werbemail von Thalia in seinem Postfach landete. Auch auf den nächsten Widerspruch gegen die Werbung reagierte Thalia nur mit weiterer digitaler Werbepost. Mit der unerwünschten Werbung steht der große Buchhändler nicht alleine da. So erhielt eine andere Verbraucherin diverse Werbe-Mails von der A.T.U. Auto-Teile-Unger GmbH & Co.KG, obwohl sie ihre Zustimmung dazu nicht gegeben hatte. Die Verbraucher wandten sich wegen der Werbebelästigung an die Verbraucherzentrale.

Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kennt solche Vorfälle. „Viele Unternehmen scheinen Grenzen auszutesten, wie weit sie bei den Werbemails gehen können und missachten dabei mitunter die rechtlichen Vorgaben.“ weiß er. „Liegen der Verbraucherzentrale Beschwerden vor, kann sie gegen die Firmen vorgehen, so wie in den geschilderten Fällen.“ Beide Male ging der Fall vor Gericht, nachdem die Firmen sich weigerten eine Unterlassungserklärung abzugeben. Beide Male entschied dieses im Sinne der Verbraucher. Sollten die Unternehmen dagegen verstoßen und weiterhin ungefragt Werbemails verschicken, kann die Verbraucherzentrale eine Vertragsstrafe einfordern.

Unklar bleibt bei Werbemails allerdings oft, woher die Unternehmen die Daten von Verbrauchern haben und welche Informationen ihnen – außer der E-Mail-Adresse – noch vorliegen. Hier bietet die neue Datenschutzgrundverordnung den Verbrauchern weitergehende Möglichkeiten als bisher. „Unternehmen müssen Verbrauchern auf Anfrage nun präziser, transparenter und verständlicher darüber informieren, welche Daten sie von ihnen besitzen und woher sie diese haben,“ so Buttler. Betroffene können sich bei Fragen an die Verbraucherzentrale wenden und ihren Fall auch beim Landesbeauftragten für Datenschutz melden.

Quelle: Verbraucherschutz Baden Württemberg

Anzeige Swopper

Das könnte Sie auch interessieren…

Sortimentsvielfalt auf dem Wochenmarkt

Neuer Stand mit italienischem Obst und Gemüse Seit März ist der Sinsheimer Wochenmarkt um einen Stand reicher. Regelmäßig bietet Francesco Musacchio ab sofort an den Markttagen italienisches Obst und Gemüse, insbesondere Zitrusfrüchte wie Orangen, Clementinen und...

Asbest: Enorme Belastungen für die Umwelt

Asbest, einst als vielseitiges Baumaterial gefeiert, hat sich als eine der größten Umweltgefahren des 20. Jahrhunderts entpuppt. Das aus fasrigen Kristallen bestehende Mineral hat weitreichende Auswirkungen für die Gesundheit der Menschen, die damit in Berührung...

Alles schon gesehen?

Inspiration zu Ausflügen in der Heimat gibt es in der Tourist-Info Sinsheim Die Tourist-Info Sinsheim bietet eine Vielzahl an Flyern und Broschüren, die Ideen bieten, die eigene Heimat neu oder wiederzuentdecken. Geschichtsinteressierte können beispielsweise aus einer...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive