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Telefonate ins EU-Ausland werden ab Mai billiger

17. Mai 2019 | Allgemeines, Das Neueste

Ab 15. Mai 2019 dürfen Anrufe ins EU-Ausland nur noch maximal 19 Cent pro Minute und Textnachrichten sechs Cent pro 140 Zeichen zuzüglich Mehrwertsteuer kosten.

„Seitdem die EU 2017 die Roaming-Gebühren abgeschafft hat, können Reisende im EU-Ausland das Handy zum selben Tarif nutzen wie zu Hause. Umgekehrt jedoch sind die Gebühren für Verbindungen aus dem Heimatnetz ins EU-Ausland teilweise immer noch sehr hoch. Ab dem 15. Mai dieses Jahres sollen auch diese Gebühren begrenzt werden. Dann dürfen Anrufe ins EU-Ausland noch maximal 19 Cent pro Minute und Textnachrichten sechs Cent pro 140 Zeichen zuzüglich Mehrwertsteuer kosten“, sagte Verbraucherminister Peter Hauk mit Blick auf die seit Mitte Mai neu geltenden Preisobergrenzen. Das gelte sowohl für die Nutzung von Festnetz- als auch Mobiltelefonen.

Bares Geld sparen

„Wer bislang laut Europäischem Verbraucherverband bis zu 1,99 Euro pro Minute für ein Gespräch aus Deutschland ins Ausland gezahlt hat, kann nun aufatmen und bares Geld sparen. Sehr lange Gespräche können zwar immer noch ins Geld gehen, aber mit der Deckelung dieser Gebühren wurde eine für Verbraucher wichtige Regelung getroffen, welche die bisherige Abschaffung der Roaming-Gebühren sinnvoll ergänzt und die Gebührenlandschaft in Europa verbraucherfreundlicher gestaltet“, sagte Hauk. Somit könnten Reisende innerhalb der EU-Staaten und die mit ihnen in Kontakt tretenden Zuhausegebliebenen das Handy nutzen, ohne eine saftige Rechnung befürchten zu müssen. Dennoch gebe es nach wie vor versteckte Roaming-Fallen.

So verlangten viele Anbieter nach wie vor für das Telefonieren und SMS schreiben aus Nicht-EU-Staaten wie beliebten Urlaubsländern Nordafrikas und Asiens oder das dortige Surfen im Internet hohe Gebühren. „Nicht EU-Staaten sind nicht von der Regelung betroffen. Eine unbedachte Nutzung des Smartphones kann schon mal ein Loch in die Urlaubskasse reißen. Selbst bei manchen europäischen Nicht-EU-Staaten, wie der Schweiz, Türkei, Monaco, den britischen Kanalinseln, San Marino oder Andorra, rate ich, sich unbedingt vorab über Auslandskonditionen des Anbieters zu informieren. Oft bieten diese auch spezielle Tarife für ein Urlaubsland oder günstige Pakete an“, empfahl der Minister.

Für Seereise genaue Prüfung der Tarife besonders wichtig

Für eine Seereise sei eine genaue Prüfung der Tarife besonders wichtig: In Küstennähe und in den Häfen, in denen herkömmliche, landbasierte Netze genutzt werden, gelten für die Nutzung des Mobilfunks meist auch die Roaming-Regeln. „Auf hoher See ist in der Regel kein Mobilfunknetz eines Festlandes verfügbar. Hier kann nur über Satellit telefoniert werden und eine Satellitennutzung ist vergleichsweise teuer. Dabei gelten die Regeln der EU für das Roaming nicht und die Kostenobergrenzen greifen nicht“, so Hauk. Da die meisten Kreuzfahrtschiffe jedoch eigene Zugangspunkte für Mobilfunk anböten, könnten Telefongespräche und Datenverkehr mit dem Handy über das Satellitennetz erfolgen. Die Preise für diese Verbindungen hingen davon ab, von welchem Unternehmen der Satellit und das Netz des Kreuzfahrtschiffes betrieben werde und welche Vereinbarungen zu Roaming-Gebühren mit dem jeweiligen Mobilfunkunternehmen gelten.

„Vor Schiffsreisen auf hoher See sollten sich Reisende im Vorfeld über die jeweils geltenden Kosten beim Reiseveranstalter und beim eigenen Mobilfunkunternehmen informieren“, betonte Hauk. Schiffsreisende könnten hohe Rechnungen vermeiden, wenn sie vor einem Aufenthalt in Hafennähe oder an Bord die automatische Netzwahl in den Einstellungen des Mobilfunkgeräts und das Daten-Roaming auf ihrem Smartphone deaktivierten und automatische Updates sowie die automatische Synchronisation von Netzwerkdiensten oder E-Mail- Servern ausschalteten.
Ähnliches gelte für Flugreisen. Da es inzwischen auch auf vielen Flügen möglich sei, mit mobilen Endgeräten ins Internet zu gelangen, sollten Verbraucher Smartphones und Tablets während des Flugs in den Flugmodus schalten. „Wenn eine Satellitenverbindung an Bord des Flugzeugs genutzt wird, kann es teure Überraschungen geben. Es sei denn, die Airline bietet einen Internetzugang über WLAN an. Aber auch dann hilft es nur, sich im Vorfeld der Reise zu informieren“, so Hauk.

Verbraucherportal Baden-Württemberg: Roaming-Gebühren

Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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