Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 25. April 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Wohnungsbau wird vom Land gefördert

16. Juni 2018 | Das Neueste, Gesellschaft

Das landesweite Förderprogramm „Wohnungsbau BW 2018/2019“ ist gestartet

„Wer mit dem Gedanken spielt, ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen oder aus Platzgründen den Gebäudebestand zu ändern oder zu erweitern, um neuen Wohnraum zu schaffen, der kann sich vorab von der Wohnraumförderungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises, die beim Baurechtsamt angesiedelt ist,  beraten lassen“, darüber informiert das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis aktuell in einer Pressemitteilung.

Das Land Baden-Württemberg fördert durch das Förderprogramm „Wohnungs-bau BW 2018/2019“ auf verschiedene Arten Alleinstehende, Alleinerziehende, Familien oder schwerbehinderte Menschen auf ihrem Weg in die „eigenen vier Wände“. Die Basisförderung ist das sogenannte „Z-15-Darlehen“. Grundvoraussetzungen des Förderprogrammes sind, dass die Wohnung selbst bewohnt wird, mindestens ein minderjähriges Kind oder eine schwerbehinderte Person mit speziellen Wohnbedürfnissen im Haushalt lebt (Kinder, die innerhalb der nächsten sechs Monate erwartet werden zählen auch), eine festgelegte Einkommens- oder Wohnflächengrenze nicht überschritten wird und die Belastung tragbar ist. Eine zusätzliche Förderung kann man erhalten, wenn man in einen höheren energetischen Standard investiert oder bei altersgerechtem Umbau.

Wer ein Eigenheim plant, aber noch keine Kinder hat, hat die Möglichkeit, das Kapitalmarktdarlehen „Optionsdarlehen neu“ bei der L-Bank aufzunehmen. Hierbei können Kinder, die innerhalb von sechs Jahren nach Abschluss des Darlehens hinzukommen, durch eine Zinsverbilligung berücksichtigt werden. Anträge auf Eigentumsförderung nimmt die Wohnraumförderungsstelle beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis entgegen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Baubeginn oder vor Abschluss eines Kaufvertrages gestellt wird.

Informationen, Auskünfte und Antragsunterlagen gibt es bei der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis. Ansprechpartnerin ist Karin Wiedemann, Telefon 06221 522-1291.  Die aktuellen Konditionen des Programms gibt es unter www.l-bank.de.

Quelle: Silke Hartmann

Anzeige Swopper

Das könnte Sie auch interessieren…

Ein besonderes Alpaka-Erlebnis in der Sinsheimer Erlebnisregion

Die Sinsheimer Erlebnisregion stellt sich vor – Hinter jedem Hügel ein neuer Ausblick Jeden Monat stellt die Sinsheimer Erlebnisregion zwei ihrer Highlights bzw. bisher wenig bekannte Geheimtipps der Region vor. Heute an der Reihe: Nonies Hof – Alpakas & Hofladen...

Patrick Bräunling erneut zum Ortsbeauftragten des THW Sinsheim gewählt

Die Wahlversammlung war von großer Bedeutung für die lokale Gemeinschaft und die Einsatzbereitschaft des THW in der Region Am 29. Februar fand in Sinsheim die Wahl des Ortsbeauftragten des Technischen Hilfswerks (THW) statt, bei der Patrick Bräunling mit Wirkung zum...

Sinsheimer Ferienspaß 2024: Anmeldungen ab dem 01. Mai möglich

Dieses Jahr stehen mehr als 170 Veranstaltungen zur Auswahl. Zahlreiche Vereine und Institutionen engagieren sich, um den Kindern ein abwechslungsreiches Programm zu bieten. Ab dem 01.05.2024 können sich Eltern oder Erziehungsberechtige auf der Seite...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive