Sicherheit für Verkehrsteilnehmer und Fußgänger
Aufruf an die Grundstückseigentümer und Straßenanlieger zum Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen In der letzten Zeit wurde von Seiten der Stadtverwaltung vermehrt festgestellt, dass Hecken, Bäume und Sträucher auf privatem Gelände in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes Anpflanzungen aller Art so angelegt werden […]