Obstpflücken auf öffentlichen Plätzen und Flächen erlaubt

(zg) Große Mengen an Obst, vorwiegend Äpfel und Birnen, landen unbeachtet auf den Wiesen und am Wegesrand. Anstatt Früchte im Supermarkt zu kaufen, können einheimische Früchte –umsonst- gepflückt werden. Was viele Bürger oft nicht wissen: Auf öffentlichen, städtischen Flächen – wie z.B. Kinderspielplätzen und Sportplätzen-, ist es erlaubt, das Fallobst zu sammeln und zu naschen. […]