Änderungen im Führerscheinrecht zum 19. Januar 2013
Am 19. Januar 2013 tritt die 3. EU-Führerschein-Richtlinie in Kraft. Für Führerscheininhaber/-innen, die vor dem 19. Januar 2013 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, hat der Stichtag keine Bedeutung. Für sie besteht kein Handlungsbedarf. Sie dürfen ihre Fahrerlaubnis weiterhin im bisherigen Umfang nutzen, ein Umtausch des Führerscheindokuments ist nicht erforderlich. Das Verwenden des bisherigen Dokuments ist mit […]