Erstattungspauschale an die Stadt- und Landkreise für Flüchtlingsunterbringung

Das Ministerium für Integration hebt mit einer Verordnung die Pauschale für Asylsuchende nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz deutlich an: Die Höhe der Einmalpauschale für Asylsuchende steigt um knapp 1.800 Euro auf jetzt 12.270 Euro je Person. Über die Pauschale erstattet das Land den Stadt- und Landkreisen Ausgaben für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Infolge eines Urteils […]