Gesetzliche Regelung zur medizinischen Behandlung von Menschen in rechtlicher Betreuung

Gesetzliche Regelung zur medizinischen Behandlung von Menschen in rechtlicher Betreuung

Der Bundestag hat am Donnerstagabend (17. Januar 2013) das „Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ verabschiedet. Damit ist es möglich, rechtlich betreute Menschen auch dann mit dringend notwendigen medizinischen Maßnahmen zu versorgen, wenn sie selbst aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen oder einer seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Behandlung nicht erkennen […]

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