Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 26. April 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Produkt kaputt – und nun?!

18. August 2017 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Verbraucherzentralen starten bundesweite Umfrage

Das Gesetz sieht eine Gewährleistung von zwei Jahren vor. Geht die Waschmaschine nach etwas mehr als zwei Jahren kaputt, haben Verbraucher gegenüber Händlern keine Ansprüche. Das ist ein Problem, insbesondere bei Produkten mit einer deutlich längeren Lebensdauer. Doch auch wenn Verbraucher fristgerecht reklamieren wollen, stoßen sie auf Hindernisse. Mit einer bundesweiten Umfrage wollen die Verbraucherzentralen erfahren, welche Probleme, Vorstellungen und Erwartungen Verbraucher rund um das Thema Gewährleistung haben.

Geht ein Produkt kaputt oder hat es einen Mangel, haben Verbraucher zwei Jahre nach dem Kauf ein Recht auf Gewährleistung. Doch was tun, wenn die Waschmaschine nach fünf Jahren den Geist aufgibt? Für Verbraucher ist das ärgerlich: Sie müssen das Gerät meist auf eigene Kosten reparieren lassen oder austauschen. „Gerade bei Produkten, die eine Lebensdauer von zehn oder mehr Jahren haben, ist es oft nicht nachvollziehbar, dass die Gewährleistung bereits nach zwei Jahren endet“, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ein weiteres Problem sind Händler, die versuchen, die Gewährleistungsrechte der Kunden zu umgehen. „Händler sind die ersten Ansprechpartner für Reklamationen,“ erklärt Buttler. „Immer wieder kommt es aber vor, dass Händler Kunden an den Hersteller verweisen oder innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf behaupten, Verbraucher hätten kein Recht auf Gewährleistung, weil sie das Produkt selbst beschädigt hätten.“ Tatsächlich aber muss der Händler beweisen, dass der Schaden wirklich vom Verbraucher verursacht wurde und nicht schon beim Kauf vorlag.

Mit ihrer Umfrage wollen die Verbraucherzentralen erfassen, welche Probleme bei der Reklamation defekter Geräte auftauchen. Die Umfrage läuft von 1. Juni bis 31. August. Sie ist unter www.vz-bw.de/gewaehrleistung-garantie-umfrage abrufbar und liegt in den Beratungsstellen aus. Die Umfrage wird im Rahmen des Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Anzeige SwopperQuelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Das könnte Sie auch interessieren…

L550/Sinsheim: Autofahrer flüchtet nach Zusammenstoß mit 16-jährigem Zweiradfahrer – Zeugen gesucht!

Am heutigen Vormittag, gegen 09 Uhr, befuhr ein 16-Jähriger mit seinem Leichtkraftrad die Landstraße L 550 zwischen Sinsheim und Weiler. Auf Höhe der Einmündung zur Hammerau missachtete ein bislang unbekannter Range Rover-Fahrer die Vorfahrt des 16-jährigen...

Der TSV Waldangelloch lädt zur Maifeier ein

TSV Maifeier am Sportplatz Waldangelloch am Mittwoch, 1. Mai 2024 ab 10:00 Uhr Am Mittwoch, den 1. Mai 2024 ab 10:00 Uhr findet beim Sportplatz hinter der Halle in Waldangelloch die Maifeier des TSV Waldangelloch statt. Es gibt Steak, Grillwurst, Currywurst und Chili...

Die Sinsheimer Erlebnisregion präsentiert sich auf dem Maimarkt Mannheim

Die Sinsheimer Erlebnisregion präsentiert sich am 30.04.2024 auf dem Maimarkt Mannheim Die Sinsheimer Erlebnisregion präsentiert sich mit einem neuen LED-Messestand in Halle 35. Die Mitarbeiter der Tourist-Info Sinsheim sind den ganzen Tag am Stand und informieren...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive