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LED-Lichterketten nutzen, Strom sparen und Umwelt schonen

9. Dezember 2016 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Stimmungsvolles Licht in Vorgärten, auf Balkonen und in Wohnzimmern gehört zweifellos zur Advents- und Weihnachtszeit – es schafft eine heimelige Atmosphäre. Doch Vorsicht: Lichterketten & Co. könnten sich als Stromfresser herausstellen: Bereits zwei knapp zehn Meter lange 150-Watt Lichtschläuche verursachen im Zeitraum von sechs Wochen Stromkosten von rund 54 Euro, vorausgesetzt sie brennen täglich 16 Stunden. Das kostet dem Privathaushalt nicht nur mehr, sondern ist auch schlecht für die Umwelt.

Bei den meisten von Stiftung Warentest geprüften Lichterketten kosten 1000 Brennstunden nur ein bis zwei Euro. Im Test schneiden die LED-Lichterketten deutlich besser ab, als Ketten mit Glühlämpchen. Wer Lichtschläuche mit LED verwendet, spart im gleichen Zeitraum über 90 Prozent dieser Kosten. Längst ist es kein Problem mehr, gemütlich wirkendes Warmlicht mit LEDs zu erzeugen. Ihr Licht ist mit bloßem Auge nicht mehr von herkömmlichem Glühlampenlicht zu unterscheiden.

Anzeige SwopperNeben dem Stromspareffekt weisen die LEDs (Licht emittierende Dioden) einen weiteren Vorteil auf: Mit einer durchschnittlichen Lebensdauer von bis zu 20.000 Stunden halten sie rund 20-mal länger als normale Glühlämpchen.

LED-Ketten können in der Anschaffung zwar teurer sein, die Mehrkosten amortisieren sich aber aufgrund ihrer enormen Effizienz sehr schnell. Beim Kauf sollten Verbraucher sehr genau die Angaben zur Leistungsaufnahme der Lichterketten prüfen.

Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, nur Produkte mit Gütesiegel wie dem VDE-Prüfzeichen oder dem GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ zu kaufen. Kommt die Beleuchtung als Außendekoration zum Einsatz, ist beim Kauf darauf zu achten, dass das Produkt Feuchtigkeit verträgt. Dies sollte auf der Verpackung deutlich vermerkt sein.

Der KliBA-Energieberater Jürgen Jourdan ist regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort – natürlich kostenlos und unverbindlich.
Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für die nächsten Beratungen am Donnerstag, den 8. sowie 22. Dezember 2016 zwischen 14 und 16 Uhr im Rathaus Sinsheim in der Wilhelmstraße 14-16 (Zimmer 007 im Erdgeschoss des Vorderhauses) Telefon 06221/99 87 5-0, E-Mail: [email protected]
 
 

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