Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 05. Dezember 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Silvesterfeuerwerk sicher abbrennen

31. Dezember 2016 | Das Neueste

Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern – Informationsblatt der Polizei klärt auf

(zg) Immer wieder kommt es an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet beziehungsweise illegale oder selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Dass man sich dabei nicht nur in Gefahr bringt, sondern auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt. Die Polizei klärt hierüber auf und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk.

Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt: Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk nutzen und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller. „Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten“, betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Denn illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, z.B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden“, so Klotter weiter.

Um sicher zu gehen, beim Einkauf in Deutschland zugelassene und damit sichere Böller zu erhalten, sollte man diese ausschließlich in regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, erwerben. Niemals sollten die Knaller bei „fliegenden“ Händlern, z.B. auf Festen oder Veranstaltungen, gekauft werden. Ebenso sollte man die Finger von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland lassen, da diese möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind. Unter Umständen können solche Böller sogar lebensgefährlich sein. Für das Internet gilt: Feuerwerkskörper nur über seriöse, geprüfte Online-Shops kaufen. Wer sich nicht an das Verbot hält, macht sich strafbar. Denn der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten.

Auf keinen Fall sollte man Silvesterknaller selber basteln. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich! Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein. Jährlich sterben Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe.

Anzeige SwopperTipps der Polizei zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern:

– Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.

– Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.

– Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.

– Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.

– Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.

– Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z.B. schwere Flaschen) verwenden.

– Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.

– Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.

– Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.

– Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote und Einschränkungen. 

Die Polizei hat all diese Informationen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern in einem Informationsblatt zusammengefasst, das kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann. Dieses gibt es auch in englischer, französischer und arabischer Übersetzung unter: http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/225.html

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

Das könnte Sie auch interessieren…

Vereinsliste und Vereinsgründung

Plattform und Informationen für Vereine – Stadt Sinsheim bittet um Meldung Die Stadt Sinsheim bietet allen Sinsheimer Vereinen auf der städtischen Homepage eine zentrale Plattform zur Veröffentlichung ihrer Vereinsdaten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können...

Rückkehr zur Weihnachtszeit: Das Sherlock Langbein Museumsspiel ist wieder zurück!

Von Sinsheim aus ist es nur ein Katzensprung nach Hirschhorn am Neckar und dieser romantische Ort ist nicht nur aufgrund seiner Burg ein beliebtes Ziel für Touristen aus der gesamten Region, sondern auch aufgrund der zahlreichen sowie facettenreichen...

Funktionsprüfung der Sirenen in Sinsheim

Reparaturen in Weiler und Hoffenheim Sinsheim. Am Freitag, 28. November, um 15:00 Uhr hat die Stadt Sinsheim alle Sirenen im Stadtgebiet, einschließlich der Kernstadt und der Stadtteile, auf ihre Funktionsfähigkeit getestet. Aus technischen Gründen lösten die Sirenen...

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen