Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 03. Februar 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Wichtige Änderungen für Fahrer von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen

5. Januar 2017 | Allgemeines, Das Neueste

Unter dem Eindruck eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens hat das Bundesverkehrsministerium Änderungen im Fahrerlaubnisrecht vorgenommen, die für Betroffene weitreichende Folgen haben können. Die Neuregelung gilt rückwirkend ab 19. Januar 2013 auch für bestehende Führerscheine

Im Wesentlichen geht es um folgende Neuerungen:

  • Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E (Klein-Lkw) werden auf fünf Jahre befristet und nur nach Gesundheitsprüfung verlängert. Betroffen sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse. Auch wenn im dortigen Führerschein noch eine Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen ist, verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit kraft Gesetzes nach fünf Jahren ab Erteilung. Die InhaberInnen solcher Führerscheine sind aufgefordert, ihre Führerscheine umzutauschen, um die Eintragungen an die neue Rechtslage anzupassen. Für Fahrerlaubnisse, die zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, bleibt es wie bisher bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Dieser Personenkreis muss nichts veranlassen. Gleiches gilt für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden; diese genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.
  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg benötigen mindestens die Klasse D1 (Klein-Bus), auch wenn nur bis zu acht Fahrgastplätze vorhanden sind. Darunter fallen auch Kleinbusse, Bürgerbusse und Stretch-Limousinen. Ausgenommen sind dagegen insbesondere Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz, gepanzerte Limousinen und Wohnmobile. Betroffen von der Neuregelung sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse. Dagegen genießen alle Fahrerlaubnisse der Klasse C 1, die bis 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, Besitzstand. Für sie ändert sich also nichts. Bislang durften mit der Klasse C1, C1E, C und CE Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg auch dann geführt werden, wenn sie zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Künftig ist aufgrund der EU-Vorgaben hierfür die Klasse D1 (Klein-Bus) erforderlich.

Anzeige SwopperDie Änderungen im Einzelnen stehen unten zum Download bereit. Die Neuregelung ist am 28. Dezember 2016 in Kraft getreten. 

Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben der Fahrerlaubnisklassen ist als Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes als Straftat sanktioniert. 

Mit Rückfragen können sich betroffene Fahrerlaubnisinhaber/Innen an die für den Wohnort zuständige Führerscheinstelle beim Stadt- oder Landkreis wenden.

Übersicht der Änderungen (PDF)

Quelle: Ministerium für Verkehr

Das könnte Sie auch interessieren…

Ukraine-Hilfe Sinsheim: Letzte Hilfsgüter-Lieferung abgeschlossen

Die private Organisation „Ukraine-Hilfe Sinsheim“ wurde nach dem russischen Überfall auf die Ukraine Anfang 2022 mit Unterstützung der Stadt Sinsheim ins Leben gerufen. Bei der Firma City-Druck in Sinsheim wurden Hilfsgüter gesammelt, während die Stadt ein...

WM 2026 Kostenfalle ?

Wird die FIFA Fußball WM 2026 zur Kostenfalle für Fußballfans? Die FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2026 in den USA, Kanada und Mexiko wird eines der absoluten Highlights des Kalenderjahres und das nicht nur aus sportlicher Sicht, denn ein Event eines solchen Ausmaßes...

BMW rollt Hang hinab und verursacht hohen Sachschaden

Zu einem Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden kam es am Mittwochmittag in der Neuwiesenstraße. Ein 37-jähriger Mann hatte gegen 13:25 Uhr seinen BMW am rechten Fahrbahnrand abgestellt und war gerade ausgestiegen, als sich das Fahrzeug plötzlich selbstständig...

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen