Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 22. September 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

sinsheim@ekxakt.de

Aktuelle Nachrichten und News aus Sinsheim und Umgebung

Gebührenerhöhung? Nein danke!

24. Januar 2017 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Kunden der Debeka Bausparkasse, ihre Post kritisch zu prüfen. Die Bausparkasse informiert aktuell über eine anstehende Änderung der Allgemeinen Bausparbedingungen. Diese sehen in den Tarifen BS1 und BS3 eine neue Servicepauschale in Höhe von 24 beziehungsweise 12 Euro jährlich vor. Verbraucher können die Änderung verhindern, wenn sie rasch handeln.

Das neue Entgelt verlangt die Bausparkasse laut Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) „für die bauspartechnische Verwaltung und Steuerung des Kollektivs sowie die Führung der Zuteilungsmasse“. Es soll dabei nur während der Sparphase verlangt werden. Für Bausparverträge, die im Rahmen einer Vor- und Zwischenfinanzierung an die Bausparkasse abgetreten sind, soll das Entgelt nicht erhoben werden. Die Begründung der Bausparkasse, für einige Tarife eine höhere, für andere eine geringere und für weitere gar keine Pauschale zu erheben, ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg widersprüchlich. So soll die Verwaltung eines Tarifes mit höheren Guthabenzinsen teurer sein als die Verwaltung anderer Tarife. „Die Bausparkasse versucht offensichtlich, die Kosten für hohe Guthabenzinsen durch neue Einnahmen zu kompensieren“, kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten der Bausparkasse. „Verbraucher können der Änderung fristgerecht gemäß der Allgemeinen Bausparbedingungen widersprechen“, sagt Nauhauser. Der Verbraucherzentrale liegen Bedingungen vor, wonach der Widerspruch binnen sechs Wochen zu erklären ist. Die Debeka Bausparkasse weist in dem Anschreiben zwar darauf hin, allerdings ohne das Recht der Verbraucher besonders hervorzuheben. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale berechtigt der Widerspruch die Bausparkasse nicht zur Kündigung des Bausparvertrags.

Anzeige SwopperDas Verhalten der Bausparkassen sorgt bei Verbrauchern seit vielen Jahren regelmäßig für Ärger. Ratsuchenden stellt die Verbraucherzentrale umfassende Informationen und Musterbriefe zur Verfügung, insbesondere zur Kündigungswelle der Bausparkassen: www.vz-bw.de/bausparkassen

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen

Sinsheim Veranstaltungen

Das könnte Sie auch interessieren…

Vandalismus bei der Kraichgau-Realschule

Schilder der „Kleinen Frauenallee“ beschädigt Erst Anfang Juni dieses Jahres wurden in Sinsheim sieben Frauen geehrt, indem man ihnen Bäume widmete. Diese Bäume stehen im Schulhof der Kraichgau-Realschule und bilden die „Kleine Frauenallee.“ Zusammen mit...

Vollsperrung der Muthstraße in Sinsheim

Aufgrund der Herstellung eines Fernwärmeanschlusses wird die Muthstraße im Zeitraum vom 21.09. bis voraussichtlich 30.09.2026 für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt. Der Linien- und Schulbusverkehr wird aufrechterhalten. Auch der Fußgängerverkehr wird weiterhin...

Nächste Schadstoffsammlung der AVR Kommunal

Schadstoffmobil der AVR Kommunal ist am Mittwoch, den 07.10.2026 in Sinsheim In vielen Haushalten fallen gelegentlich Produkte an, die umweltgefährdende Stoffe enthalten. Bei der Schadstoffsammlung der AVR Kommunal AöR können diese Stoffe umweltgerecht entsorgt...