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Landeswohnraumförderprogramm „Wohnungsbau BW 2017“ gestartet

23. Mai 2017 | Allgemeines, Das Neueste

Landratsamt in Heidelberg bietet Beratungen an

(zg) Das Baurechtsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis weist darauf hin, dass das Landeswohnraumförderprogramm „Wohnungsbau BW 2017“ für das laufende Jahr vor Kurzem gestartet ist. 250 Millionen Euro beträgt das Gesamtvolumen für die Förderung in allen Bereichen im Wohnungsbau.

Im gesamten Rhein-Neckar-Kreis haben Familien im vergangenen Jahr von der Wohnraumförderung profitiert. Der zuständigen L-Bank wurden im Doppelprogrammjahr 2015/2016 125 Anträge eingereicht, die förderfähig waren. Es wurden 220 Beratungen in den Räumen der Wohnraumförderstelle durchgeführt.

Das Landeswohnraumförderprogramm bietet einen Anreiz für Investoren, mehr sozialen Mietwohnraum zu schaffen. Das Programm fördert erstmals landesweit mit Darlehen oder Zuschüssen den Neubau, den Erwerb von Mietwohnungen, Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen oder eine Miet- und Belegungsbindung. Auch die Förderung der Modernisierung im Mietwohnungsbestand ist möglich in Verbindung mit den Angeboten „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ und „Altersgerecht umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Anzeige SwopperWieder im Programm ist die Förderung selbst genutzten Wohneigentums für den Kauf von Bestandsimmobilien oder den Neubau eines Wohnhauses. Die Förderung richtet sich an Paare, Alleinerziehende mit mindestens einem Kind sowie schwerbehinderte Menschen. „Die Einkommensgrenzen zum Jahresbruttoeinkommen liegen deutlich höher als im vergangenen Programmjahr“, informiert Karin Wiedemann, die im Baurechtsamt des Kreises für die Wohnraumförderung zuständig ist. Die Sanierung der geförderten Bestandsimmobilie kann zusätzlich mit durch nochmals im Zins vergünstigte Darlehen der KfW-Programme „Energieeffizient sanieren“ und „Altersgerecht umbauen“ verknüpft werden. Eine zusätzliche Förderung ist möglich, wenn  barrierefrei  (gemäß DIN 18040-2) gebaut oder umgebaut wird.

Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können mit der L-Bank in Verbindung mit der KfW Bestandsobjekte sanieren. Ansprechpartner und Adressat für die Anträge ist die L-Bank. Anträge sind vom Verwalter der Immobilie zu stellen. Die Nummern des Info-Telefons der L-Bank lauten 0721/150-1621 oder -1769.

Weitere Informationen gibt es beim Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises, Nebengebäude, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg-Pfaffengrund. Ansprechpartnerin ist Karin Wiedemann, Telefon 06221/522-1291, E-Mail [email protected]<mailto:[email protected]>. Auch auf der Internetseite der L-Bank unter www.l-Bank.de<http://www.l-Bank.de> (Unterpunkte „Förderung und Finanzierungen – Wohnungseigentumsförderung und Mietwohnraumfinanzierung“) finden Interessierte Informationen zu diesem Thema. Zudem steht für Fragen im Einzelfall die kostenlose Hotline der L-Bank zur Verfügung: 0800/150 3030.

Quelle: Silke Hartmann

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