Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 25. Juni 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Produkt kaputt – und nun?!

18. August 2017 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Verbraucherzentralen starten bundesweite Umfrage

Das Gesetz sieht eine Gewährleistung von zwei Jahren vor. Geht die Waschmaschine nach etwas mehr als zwei Jahren kaputt, haben Verbraucher gegenüber Händlern keine Ansprüche. Das ist ein Problem, insbesondere bei Produkten mit einer deutlich längeren Lebensdauer. Doch auch wenn Verbraucher fristgerecht reklamieren wollen, stoßen sie auf Hindernisse. Mit einer bundesweiten Umfrage wollen die Verbraucherzentralen erfahren, welche Probleme, Vorstellungen und Erwartungen Verbraucher rund um das Thema Gewährleistung haben.

Geht ein Produkt kaputt oder hat es einen Mangel, haben Verbraucher zwei Jahre nach dem Kauf ein Recht auf Gewährleistung. Doch was tun, wenn die Waschmaschine nach fünf Jahren den Geist aufgibt? Für Verbraucher ist das ärgerlich: Sie müssen das Gerät meist auf eigene Kosten reparieren lassen oder austauschen. „Gerade bei Produkten, die eine Lebensdauer von zehn oder mehr Jahren haben, ist es oft nicht nachvollziehbar, dass die Gewährleistung bereits nach zwei Jahren endet“, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ein weiteres Problem sind Händler, die versuchen, die Gewährleistungsrechte der Kunden zu umgehen. „Händler sind die ersten Ansprechpartner für Reklamationen,“ erklärt Buttler. „Immer wieder kommt es aber vor, dass Händler Kunden an den Hersteller verweisen oder innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf behaupten, Verbraucher hätten kein Recht auf Gewährleistung, weil sie das Produkt selbst beschädigt hätten.“ Tatsächlich aber muss der Händler beweisen, dass der Schaden wirklich vom Verbraucher verursacht wurde und nicht schon beim Kauf vorlag.

Mit ihrer Umfrage wollen die Verbraucherzentralen erfassen, welche Probleme bei der Reklamation defekter Geräte auftauchen. Die Umfrage läuft von 1. Juni bis 31. August. Sie ist unter www.vz-bw.de/gewaehrleistung-garantie-umfrage abrufbar und liegt in den Beratungsstellen aus. Die Umfrage wird im Rahmen des Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Anzeige SwopperQuelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen

Sinsheim Veranstaltungen

Das könnte Sie auch interessieren…

30-Jähriger von zwei aggressiven Männern heimgesucht – Zeugenaufruf

Bargeldforderung unter Vorhalt eines Baseballschlägers – Polizei nimmt Vater und Sohn fest In den frühen Morgenstunden ist es im Ortsteil Reihen zu einem mutmaßlichen Erpressungsdelikt gekommen, bei dem zwei Männer im Alter von 49 und 31 Jahren festgenommen wurden....

Motorradfahrer bei Verkehrsunfall schwer verletzt

Motorradfahrer bei Verkehrsunfall in Sinsheim schwer verletzt Bei einem Verkehrsunfall im Bereich der Einmündung Mittelstraße/Schrennweg ist am Dienstagmorgen ein 65-jähriger Motorradfahrer schwer verletzt worden. Nach Angaben der Polizei war ein 48-jähriger Fahrer...

Moderne Diagnostik und Therapie bei Gallen- und Harnsteinen

Moderne Diagnostik und Therapie bei Gallen- und Harnsteinen Medizinische Vortragsveranstaltung in der GRN-Klinik Sinsheim am 1. Juli Steinerkrankungen der Gallenwege und des Harntrakts zählen zu den häufigsten Erkrankungen des Verdauungs- und Harnsystems. Millionen...