Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 02. Mai 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Windows-Update: Microsoft gibt Unterlassungserklärung ab

23. August 2017 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Schon vor mehr als 1 ½ Jahren hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Microsoft Corp. (Microsoft) wegen eines unerwünschten Downloads von Installationsdateien zum Betriebssystem „Windows 10“ abgemahnt und vor dem Landgericht München I auf Unterlassung verklagt. Nach prozessualen Winkelzügen von Microsoft, gab der Konzern nun überraschend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

Für viel Aufregung sorgte die Vorgehensweise von Microsoft bei der Vermarktung des neuen Betriebssystems Windows 10: Auch wer dem kostenlosen Upgrade nicht zugestimmt hatte, bekam die bis zu 6 Gigabyte großen Installationsdateien auf seinem Rechner aufgespielt. Gegen diesen ungefragten und aus Verbrauchersicht oftmals unerwünschten „Zwangsdownload“ ging die Verbraucherzentrale gerichtlich vor. Das Landgericht München I hatte die Klage zunächst wegen angeblicher Zustellungsmängel abgewiesen. Auf die Berufung der Verbraucherzentrale stellte das Oberlandesgericht München jedoch klar, dass die Unterlassungsklage an die deutsche Tochtergesellschaft von Microsoft wirksam zugestellt worden war und verwies den Rechtsstreit an das LG München I zurück. Zu einer Sachentscheidung wird es nun aber nicht kommen, nachdem Microsoft inzwischen die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Mit der Unterlassungserklärung ist der Konzern verpflichtet, künftig keine Installationsdateien für neue Betriebssysteme mehr ohne Zustimmung auf die Festplatte von Windows-Nutzern aufzuspielen.

Microsoft hat sich mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung viel Zeit gelassen und damit eine schnelle gerichtliche Klärung unnötig verhindert. „Wir hätten uns ein früheres Einlenken gewünscht, dennoch ist die Abgabe ein Erfolg für mehr Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, sagt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auch der späte Zeitpunkt der Abgabe der Unterlassungserklärung macht diese nicht überflüssig: „Wir gehen davon aus, dass Microsoft und andere Software¬hersteller in Zukunft genauer darauf achten werden, welches Vorgehen zu¬lässig ist und welches nicht. Das ungefragte Aufspielen von Installationsdateien von mehreren Gigabyte gehört sicher nicht dazu“, so Tausch weiter.

Anzeige SwopperQuelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Sonntagsbus: Saisonstart mit Museums-Highlights

Erinnern, Schmunzeln und Staunen! Schnell ausgebucht war die erste Fahrt mit dem Sinsheimer Sonntagsbus am dritten Sonntag im April. 48 Senioren ließen sich vom launischen Aprilwetter nicht schrecken. Sie erlebten eine sehr abwechslungsreiche Ausfahrt. Viele...

Bewegungstreff in der alla hopp!-Anlage

Gute Laune schon am Morgen! Für Sinsheimer Senioren startet ab Freitag, den 10. Mai 2024 wieder das beliebte Angebot von VHS und Stadt Sinsheim: Der regelmäßige, offene Bewegungstreff für Ältere und solche, die es werden wollen. Unter dem Motto „alla hopp – Sinsheimer...

Singen in der Allee

Saisonauftakt am 15.05.2024 in Sinsheim Das im Jahr 2019 gestartete Angebot der Stadt Sinsheim „Singen in der Allee“ für alle, die gerne singen und das besonders gemeinsam mit vielen anderen sangesfreudigen Menschen, findet auch in diesem Jahr wieder statt. Die stets...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive