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Nicht eingetragene Waffen straffrei bei Polizei und Behörden abgeben

16. April 2018 | Das Neueste, Gesellschaft

Amnestieregelung gilt bis zum 1. Juli 2018

(zg) Wer unerlaubt Waffen und Munition besitzt, kann diese noch bis zum 1. Juli 2018 bei der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgeben, ohne mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren rechnen zu müssen. Darüber informiert das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis aktuell in einer Mitteilung. 

„Diese Amnestieregelung wurde durch die am 6. Juli in Kraft getretene Änderung im Waffengesetz geschaffen“, erklärt Julian Meyer, Leiter der Kreisjagd- und Waffenbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Das bedeutet, wer eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder Munition bis zum 1. Juli 2018 bei den genannten Stellen abgibt, wird mit dieser Gesetzänderung nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft.

„Die Waffen dürfen nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit befördert werden und müssen bei der Abgabe vollständig entladen sein“, bittet Julian Meyer zu beachten. 

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis weist darauf hin, dass große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften eigene Waffenbehörden haben. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Betroffenen.

Weitere Information gibt es bei der Kreisjagd- und Waffenbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unter Tel. 06221 522-1238 oder per E-Mail: julian.meyer@rhein-neckar-kreis.de.

Quelle: Silke Hartmann

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