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Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

15. August 2018 | Das Neueste, Gesundheit

Das Gesundheitsamt informiert

Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

Wer Lebensmittel gewerbsmäßig herstellt, behandelt oder verkauft, muss sich beim Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, das auch für den Stadtkreis Heidelberg zuständig ist, über Tätigkeitsverbote und gesetzliche Verpflichtungen belehren lassen.

„Das muss vor der erstmaligen Aufnahme einer solchen Tätigkeit geschehen“, informiert Amtsarzt Dr. Andreas Welker vom Gesundheitsamt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet nach Aufnahme der Tätigkeiten und alle zwei Jahre erneut zu belehren und zu dokumentieren.

Für die Belehrung wird eine Gebühr von 35 Euro erhoben.

Die Belehrungen finden montags vormittags, mittwochs vor- und nachmittags, sowie freitags vormittags statt. Für die Teilnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die Termine sind telefonisch unter 06221 522-1872 zu vereinbaren. Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter 06221 522-1872 an das Gesundheitsamt wenden.

Zum Belehrungstermin wird ein gültiges Ausweispapier benötigt. Ebenso ist die Gebühr in bar zu entrichten. Die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt wird rund eine Stunde dauern.

Quelle: Silke Hartmann

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