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Smart Home: Schützen Sie sich vor Sabotage und Angriffen von außen

2. Oktober 2018 | Blaulicht, Das Neueste

(zg) Immer mehr Menschen statten ihren Wohnraum mit so genannten Smart-Home-Systemen aus. Wer ein solches System für mehr Komfort nutzt, dem bietet es viele Möglichkeiten, den Alltag bequemer und einfacher zu gestalten. Smart-Home-Lösungen bieten jedoch keinen effektiven Einbruchschutz, denn diese allein stellen kein durchgängiges und damit zuverlässiges Einbruchmelde- bzw. Gefahrenwarnsystem dar. Die Polizei empfiehlt daher, die Smart-Home-Technik als reines Informationssystem ergänzend zu einem wirkungsvollen mechanischen Grundschutz einzusetzen. Wenn Sie in Ihrem Smart Home neben Komfort- und Energiemanagement auch Einbruchschutz erreichen wollen, empfehlen wir eine Alarmanlage mit Smart-Home-Funktion.

Wer diese Lösungen für mehr Komfort nutzen will, sollte sein Smart Home ausreichend absichern, damit es kein willkommenes Einfallstor für Hacker wird. Treffen Sie also geeignete Schutzmaßnahmen, um sich vor Sabotage und Angriffen von außen zu schützen:

  • Aktualisieren Sie die Software Ihrer Geräte, wenn Sicherheitsupdates verfügbar sind
  • Ändern Sie voreingestellte Standardpasswörter
  • Aktivieren Sie die Firewall Ihres Routers
  • Aktivieren Sie die Verschlüsselung der Kommunikation der IoT-Geräte (IoT: Internet of Things oder Internet der Dinge)
  • Verbinden Sie IoT-Geräte nur mit dem Internet, wenn ein Fernzugriff notwendig ist
  • Nutzen Sie VPN für eine gesicherte Verbindung in Ihr Heimnetz
  • Richten Sie ein separates WLAN für IoT-Geräte ein
  • Bedenken Sie die Weitergabe und den Schutz persönlicher Daten
  • Verhindern Sie den physischen Zugriff auf Ihre Geräte durch Dritte

Weitere Informationen zu Smart Home und Einbruchschutz gibt es in der neu aufgelegten Broschüre „Sicher wohnen“. Die Broschüre ist ab Oktober kostenlos bei jeder (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle erhältlich.

Infos zu Smart Home
Download der Broschüre „Sicher wohnen“

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

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