Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 07. Mai 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Halloweenstreiche: nicht immer harmlos

30. Oktober 2018 | Das Neueste, Gesellschaft

Eltern sollten mit Kindern über Streiche und mögliche Folgen sprechen

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November, der Nacht vor Allerheiligen, wird seit einigen Jahren auch in Deutschland Halloween gefeiert: Als Gespenster oder Hexen verkleidete Kinder ziehen von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Wer nichts geben will oder kann, dem wird ein Streich gespielt: Der Briefkasten wird beispielsweise mit Konfetti gefüllt oder die Mülltonne mit Toilettenpapier oder Luftschlangen eingewickelt. Diese Streiche sind harmlos, andere dagegen können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Eltern sollten mit ihren Kindern darüber sprechen.

„Wenn fremdes Eigentum beschädigt, beispielsweise ein Auto beim Einwickeln mit Toilettenpapier zerkratzt wird, ist das eine Sachbeschädigung“, sagt Joachim Schneider, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Dasselbe gilt, wenn die Hausfassade oder Autos mit Eiern beworfen werden oder brennende Gegenstände im Briefkasten landen. „Sachbeschädigungen werden mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet. Hinzu kommt, dass die Täter den entstandenen Schaden ersetzen müssen“, so Schneider.

Mitgegangen, mitgefangen: Auch wer bei einem strafrechtlich relevanten Streich „nur“ dabei war, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung belangt werden und muss ebenfalls mit mindestens einer Geldstrafe rechnen. Darüber hinaus sind die Kosten für den entstandenen Schaden aufzubringen.

Zwar können Kinder bis zum  14. Lebensjahr strafrechtlich nicht belangt werden, weil sie noch nicht schuldfähig sind. Aber schon Siebenjährige oder – bei Verletzung der Auf-sichtspflicht – die Eltern, können für die Wiedergutmachung entstandener Schäden, die schnell Größenordnungen von einigen tausend Euro annehmen, zur Verantwortung gezogen werden.

„Es ist wichtig, dass Eltern ihre Kinder darüber aufklären, was noch als Streich durchgeht, was eine Sachbeschädigung ist und welche Konsequenzen daraus folgen“, betont Schneider. Außerdem sollten Eltern ihre Kinder dazu ermutigen, trotz Gruppendruck nicht bei Sachbeschädigungen mitzumachen, so Schneider weiter.

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Anzeige Swopper

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen

Sinsheim Veranstaltungen

Das könnte Sie auch interessieren…

Fohlenmarkt 2026

Fohlenmarkt 2026 in Sinsheim: Verkehrs- und Parkplatzsperrungen rund um das Festgelände Vom 14. bis 18. Mai 2026 findet in Sinsheim der traditionelle Fohlenmarkt 2026 statt. Für das große Volksfest mit Festzelt, Vergnügungspark und Krämermarkt sind umfangreiche...

Taschendiebstahl in Sinsheim – Trotz Kartensperre Bargeld abgehoben

Am Dienstag gegen 11:30 Uhr wurde einer 90-jährigen Frau in der Hauptstraße in Sinsheim der Geldbeutel aus der Jackentasche entwendet. Die Seniorin war zu diesem Zeitpunkt zum Einkaufen in der Fußgängerzone unterwegs. Während ihres Einkaufs bemerkte sie den Diebstahl....

Radeln für ein gutes Klima

Sinsheim startet wieder beim STADTRADELN 2026 – 21 Tage fürs Klima Ab dem 14. Juni 2026 beteiligt sich Sinsheim erneut am bundesweiten Wettbewerb STADTRADELN, der bis zum 4. Juli läuft. Ziel dessen ist es, innerhalb von 21 Tagen möglichst viele Alltagswege...