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Fast 6 Milliarden Euro für öffentliche Kinder- und Jugendhilfe

18. Dezember 2018 | Das Neueste, Gesellschaft

Laufende Ausgaben für Kindertageseinrichtungen 2017 erneut um 6,2 % gestiegen

Die Ausgaben1 öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe Baden-Württembergs beliefen sich im Jahr 2017 nach Feststellung des Statistischen Landesamtes auf insgesamt fast 6 Mrd. Euro und damit auf gut 0,34 Mrd. Euro mehr als 2016 (+ 6,2 %). Diese Summe umfasst die Jugendhilfe-Ausgaben der Städte und Gemeinden, der Stadt- und Landkreise sowie des Landes. Den Ausgaben standen Einnahmen in Höhe von knapp 0,5 Mrd. Euro gegenüber, so dass die Ausgaben rein netto gut 5,4 Mrd. Euro betrugen.

Den größten Anteil bei den Bruttoausgaben der Kinder- und Jugendhilfe bilden die Kindertageseinrichtungen. Rund 3,9 Mrd. Euro wurden im Jahr 2017 für Kindergärten, Horte, Kinderkrippen und altersgemischte Einrichtungen aufgewendet, das sind 65,9 % der Gesamtausgaben2. Diese Summe umfasst nicht nur die Kosten der Einrichtungen öffentlicher Träger, sondern auch die Zuschüsse an die Kindertagesstätten der freien Träger. Die Ausgaben für die Kindertageseinrichtungen stiegen gegenüber dem Jahr 2016 um 6,6 % oder 0,24 Mrd. Euro. Dabei stiegen die investiven Ausgaben um 12,5 % und die laufenden Ausgaben um 6,2 %.

Den zweiten bedeutenden Ausgabenposten bilden mit 1,4 Mrd. Euro und einem Anteil von 23,7 % die Hilfen zur Erziehung, hierbei dominieren die Kosten für Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen. Mit großem Abstand folgen die Ausgaben für Jugendarbeit (knapp 0,2 Mrd. Euro bzw. 3,3 % der Gesamtausgaben). Bezogen auf alle jungen Menschen unter 27 Jahren3 wurden 2017 pro-Kopf (netto) 1 761 Euro im Rahmen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist dies eine Steigerung um 104 Euro oder 6,3 %. Für Kindertageseinrichtungen werden die Kosten auf alle Kinder unter 13 Jahren bezogen, dieser Wert stieg von 2 492 Euro im Jahr 2016 auf 2 610 Euro (+ 4,7 %) im Jahr 2017.

1 Inklusive Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung.

2 Bei kameraler Buchung ohne Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung, die den einzelnen Hilfearten nicht zugeordnet werden können. Bei doppischer Buchung sind die Personalausgaben in den einzelnen Hilfearten enthalten.

3 Bevölkerungsfortschreibung zum 31.12.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg

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