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Schutzempfehlungen für Behördenmitarbeiter

30. Juni 2019 | Allgemeines, Das Neueste

(zg) Beschäftigte in Behörden, öffentlichen Einrichtungen und anderen Stellen mit Kundenverkehr haben es in ihrem Arbeitsalltag immer wieder mit Personen zu tun, die ihr Anliegen aggressiv vorbringen oder schlimmstenfalls mit Gewalt durchsetzen wollen. Und nicht nur dort. Vereinzelt werden sie auch nach Arbeitsende und außerhalb der Arbeitsstelle von Kunden abgepasst oder angesprochen. Im Faltblatt „Wie Sie sich vor Übergriffen Ihrer Kunden schützen“ gibt die Polizei wichtige Verhaltensempfehlungen für solche Situationen.

Verhaltensempfehlungen der Polizei:

  • Machen Sie sofort und unmissverständlich klar, dass Sie nur zu Ihren Arbeitszeiten an Ihrem Arbeitsplatz zu sprechen sind. Lassen Sie sich nicht auf ein Gespräch ein.
  • Informieren Sie die Dienststelle und Ihr privates Umfeld von solchen Vorfällen.
  • Alarmieren Sie die Polizei unter 110, wenn Sie sich bedroht fühlen.
  • Machen Sie andere Personen in der Umgebung auf Ihre Situation aufmerksam.

Faltblatt mit Schutzempfehlungen

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

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