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„Kein Alkohol bei autonomem Fahren!“

22. Oktober 2019 | Allgemeines, Das Neueste

BADS-Symposium in Aschersleben zu Grenzen selbststeuernder Fahrsysteme

(zg). Mit der provokanten Frage, ob das automatisierte Fahren Alkoholkonsum am Steuer möglich machen wird, beschäftigte sich jetzt das Sechste Symposium an der Polizeifachhochschule Sachsen-Anhalt in Aschersleben. Veranstaltet von den Ministerien für Inneres und Sport sowie Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS – Landessektion Sachsen-Anhalt) und der Polizei.

Die in Teilen der Gesellschaft verbreitete Meinung, Fahrassistenzsysteme würden erlauben am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol und Drogen teilzunehmen, widersprach Bundesrichter a.D. Kurt Rüdiger Maatz. „Von welchem „Level“ technischer Entwicklung man auch ausgeht: Versagt das Assistenzsystem gerät der Fahrer in eine außergewöhnliche Belastungssituation. Er muss die Situation schnellstens erfassen und ohne zu zögern handeln.“ Darum müsse vom Gesetzgeber geklärt werden, ob der Umgang mit Alkohol und Drogen beim „automatisierten Fahren“ nicht neue Fragen aufwirft und damit die bestehenden Grenzwerte tangiert oder abzuändern sind. Da davon auszugehen ist, dass der Mensch als Fahrer auf absehbare Zeit nicht ersetzt werden kann, fordert der Referent, die Grenzen der Alkoholisierung auf „Null“ herabzusetzen, entsprechend der Forderung des BADS „Wer trinkt, fährt nicht!“

In dieselbe Richtung argumentierte Dr.Udo Kranich von der DEKRA Magdeburg in seiner Funktion als Verkehrspsychologe. Er wies dabei insbesondere auf die ständig wechselnden Anforderungen des Fahrers im Sinne einer Unter- und Überforderung hin. Diese blieben nicht ohne Auswirkung auf die grundsätzlichen Fahreignungsvoraussetzungen. Umso mehr sei hier der Einfluss von Alkohol insbesondere bezogen auf die Reaktionszeit von Bedeutung. Im Hinblick auf die vom Gesetzgeber geforderte ständige Bereitschaft des Fahrers, über sein Fahrzeug die Kontrolle zu übernehmen, zeige sich ein ungelöstes Problem. Es bedürfe insoweit ausdrücklicher Anstrengungen, um Gefahren an der sensiblen Schnittstelle „Mensch- Maschine“ zu vermeiden.

Einen weiteren signifikanten Aspekt nannte in seinem Referat Dipl.-Ing. Jürgen Bönninger (Fahrzeugsystemdaten-GmbH). Können alkoholisierte Fahrer beim Einsatz von Fahrassistenzsystemen mittels der vorhandenen technischen Eckdaten erkannt werden? Bönninger bezog sich dazu auf eine von ihm begleitete Studie. „Wir haben mit 18 Probanden Fahrten auf einem Testgelände unter 0,0 Promille bis 1,0 Promille durchgeführt. Danach wurden alkoholisierte Fahrer nach  Auswertung mit einer Genauigkeit von bis zu 86 % erkannt“, sagte Bönninger in Aschersleben.

Bettina Velten vom Produkt Management Interlock der Firma Dräger dämpfte zunächst in ihrem Referat die Annahme, Fahrer würden sich schon in fernerer Zukunft ganz auf Fahrassistenzsysteme verlassen und somit die Verantwortung für die Sicherheit im Straßenverkehr voll auf die Technik übertragen können. „Das automatisierte Fahren wird auf Grund der Infrastruktur auf lange Zeit nur auf Autobahnen möglich sein. Verkehrssicherer aber müssten Land- und Kreisstraßen werden, denn besonders dort ereignen sich lt. Statistik die meisten Unfälle durch Alkohol am Steuer“, sagte Velten. Um den Alkohol im Straßenverkehr signifikant zurückzudrängen, seien Interlockgeräte nach wie vor das wirksamste Mittel.

Die einzelnen Referate werden in der Januar-Ausgabe 2019 der BADS-Zeitschrift BLUTALKOHOL  veröffentlicht.

Quelle: Ina Troebelsberger

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