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Ausgaben der Kriegsopferfürsorge gehen weiter zurück

26. November 2019 | Allgemeines, Das Neueste

Baden-Württemberg: Größter Anteil geht an die Hinterbliebenen

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes beliefen sich die Bruttoausgaben für Leistungen der Kriegsopferfürsorge 2018 in Baden‑Württemberg auf 40,7 Mill. Euro. Dies entspricht einem Rückgang von 5,2 % bzw. 2,2 Mill. Euro gegenüber der letzten Erhebung im Jahr 20161.

Den größten Anteil daran (68,2 %) haben die Hilfen in besonderen Lebenslagen mit 27,8 Mill. Euro. Große Bedeutung kommt zudem der Hilfe zur Pflege mit 9,6 Mill. Euro und einem Anteil von 23,6 % zu. Beide Leistungsarten werden überwiegend den Hinterbliebenen und nicht den Beschädigten selbst gewährt.

Weitere Leistungsarten sind zum Beispiel die Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (1,6 Mill. Euro), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (413 252 Euro) oder die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (130 350 Euro).

Am Ende des Jahres 2018 erhielten 2 061 Personen laufende Leistungen aus der Kriegsopferfürsorge. Im Vergleich zu 2016 reduzierte sich damit die Anzahl um 16,6 % bzw. 410 Personen. Hilfe in besonderen Lebenslagen haben 1 221 Personen (59,2 %) erhalten, Hilfe zur Pflege 501 Personen (24,3 %). Von den Empfängern laufender Leistungen erhielten 233 Personen (11,3 %) Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.

1 Die Erhebung wird nur alle zwei Jahre durchgeführt.

Weitere Informationen

Hinweis

Die Kriegsopferversorgung gewährt Leistungen zum Ausgleich von Gesundheitsschäden und ihren wirtschaftlichen Folgen, die durch den Krieg hervorgerufen wurden. Der Kreis der Versorgungsberechtigten umfasst sowohl die Kriegsbeschädigten als auch die Hinterbliebenen. Dabei ist es unerheblich, ob der Anspruch durch Kriegseinwirkung wie im 2. Weltkrieg, durch den Wehrdienst oder durch Einsätze der Bundeswehr eingetreten ist. Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversor­gungsgesetz (BVG) erhalten auch Personen mit Versorgungsansprüchen aufgrund weiterer gesetzlicher Bestimmungen wie dem Häftlingshilfegesetz (HHG), dem Zivildienstgesetz (ZDG), dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG), dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG).

Methodische Hinweise

Leistungen an ehemalige Soldaten der Bundeswehr und deren Hinterbliebene – entsprechend dem Soldatenversorgungsgesetz – werden seit dem Berichtsjahr 2016 nur noch zentral und bundesweit durch das Statistische Bundesamt erhoben und sind in den hier vorgelegten Zahlen nicht mehr enthalten. Eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren ist für Baden-Württemberg daher nur eingeschränkt möglich.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg

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