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Unerlaubte Werbeanrufe nerven Verbraucher

28. Dezember 2012 | Das Neueste, Gesellschaft

Verbraucherzentrale und Verbraucherminister Bonde: Anti-Abzocke-Gesetz muss in den Bundestag

Lästige Werbeanrufe sind gängige Praxis, obwohl Unternehmen Verbraucher nur mit deren ausdrücklicher vorheriger Zustimmung anrufen dürfen. Die Verbraucherzentralen belegen in einem heute vorgestellten Bericht immer aggressivere und perfidere Methoden. Zwar konnten sie einzelne Anbieter mit rechtlichen Schritten stoppen, doch Verbraucher müssen spürbar vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt werden. Die Verbraucherzentrale und der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde fordern, dass im Bundestag endlich der Gesetzentwurf mit der sogenannten Bestätigungslösung auf den Tisch kommt.

Unerwünschte Anrufe und dabei untergeschobene Verträge stellen nach wie vor eine unzumutbare Belästigung für viele Menschen dar. Dies bestätigt eine bundesweite Befragung der Verbraucherzentralen der Länder. Für die Untersuchung gaben 8.892 Ratsuchende detailliert Auskunft über Gesprächsinhalte und Methoden. „Jeweils ein Drittel der Anrufe sind neben den klassischen Gewinnspielangeboten nun Hilfeversprechen gegen Werbeanrufe, Inkassodienste oder bei Vertragskündigungen. Die Abzocker geben sich dreist als angebliche Verbraucherschützer, Datenschützer, Anwälte oder Behörden aus“, sagt Beate Horsch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Dabei werden Betroffenen kostenpflichtige Verträge untergejubelt oder persönliche Daten entlockt.“ Jeder achte Werbeanrufer nutzte das Vertrauen in die Verbraucherschützer aus und stellte sich als „Verbraucherzentrale“, „Verbraucherschutzverein“ oder „Verbraucherschutzstelle“ vor. Häufig schalteten sie sogar die echte Telefonnummer der jeweiligen Einrichtung im Display vor, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Die Angerufenen beschrieben die Werbeanrufe als lästig und immer aggressiver.

Rechtliche Erfolge wirken nur begrenzt

In mehreren Fällen haben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen der Länder durch Abmahnungen oder Klagen die Verbraucherinteressen gegen unerlaubte Telefonwerbung durchgesetzt. Die Erfolge bleiben punktuell und bieten keine Garantie, dass sich Unternehmen daran halten.

Der heute vorgelegte Bericht der Verbraucherzentralen zeigt einmal mehr, dass das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung von 2009 nicht annähernd ausreichenden Schutz bietet. Deshalb fordern die Verbraucherzentralen und der vzbv seit Jahren strengere Regeln. Rückendeckung erhalten sie dabei auch von der baden-württembergischen Landesregierung. „Wir fordern zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung nach wie vor vom Bund die schriftliche Bestätigung für Folgeverträge, die sogenannte Bestätigungslösung. Nur so können diese Cold Calls wirklich wirksam verhindert und negative finanzielle Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewendet werden“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde. Doch obwohl tagtäglich tausende Verbraucher in ihrer Privatsphäre behelligt und unter Druck gesetzt werden, bleibt ein Referentenentwurf für das „Anti-Abzocke-Gesetz“ in der Schublade. „Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf schnellstmöglich ins Parlament bringen“, fordert Horsch. „Um die Menschen endlich vor der immer aggressiveren Belästigung zu schützen, gehört eine schriftliche Bestätigung für so angebahnte Verträge ebenso ins Gesetz wie schärfere Sanktionen gegen hartnäckige Rechtsverletzer.“ Nötig seien sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich besonders auf solche Gesetzesverstöße konzentrieren können. Die Gewerbeordnung müsse so geschärft werden, dass auffälligen Telefonabzockern die Gewerbeerlaubnis entzogen werden kann.

Verbraucherminister Alexander Bonde rät den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern einstweilen, sich bei Cold Calls den Namen, die Firma und die Telefonnummer des Anrufers sowie Datum und Uhrzeit zu notieren und sich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur, die Verbraucherzentralen oder die Wettbewerbszentrale zu wenden. „Darüber hinaus können Verträge, die am Telefon abgeschlossen wurden, grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen werden“, informierte Bonde weiter.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

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