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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreises schränkt Zugang zum Haupthaus und seinen Außenstellen ein

17. März 2020 | Allgemeines, Das Neueste

Persönliche Vorsprachen von Bürgerinnen und Bürger nur noch bei unaufschiebbaren Angelegenheiten

(zg) Mit dem Gesundheitsamt und Katastrophenschutz gehört das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zu den schützenswerten Einrichtungen, die im Pandemiefall funktionieren müssen. Deshalb bittet die Kreisbehörde alle Bürgerinnen und Bürger ab sofort von persönlichen Vorsprachen abzusehen bzw. dies auf unaufschiebbare Angelegenheiten zu beschränken. Rücksprachen und Gesprächstermine sollen bis auf Weiteres telefonisch wahrgenommen und gegebenenfalls erforderliche Unterlagen auf postalischem Weg eingereicht werden. Ob zur Klärung bestimmter Angelegenheiten das persönliche Erscheinen tatsächlich notwendig ist, soll zuerst telefonisch oder per E-Mail abgeklärt werden. „Diese Vorsichtsmaßnahme dient dem Schutz von Besucherinnen und Besuchern sowie unseren Mitarbeitenden gleichermaßen“, so Landrat Stefan Dallinger.

Aus diesem Grund wird der öffentliche Zugang zu allen Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes stark eingeschränkt. Im Haupthaus in der Kurfürsten-Anlage 38 – 40 wird an der Information ein temporäres Service-Center eingerichtet, in dem dringliche, unaufschiebbare Angelegenheiten oder Termine wahrgenommen werden können.

Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden des Kreises stehen zu den bekannten Öffnungszeiten den Kundinnen und Kunden eingeschränkt zur Verfügung – diese werden gebeten, im Vorfeld zu prüfen, ob die Angelegenheit bzw. der Termin so dringend ist, dass er nicht verschoben werden kann.

„Diese Einschränkung des Publikumsverkehrs ist eine Vorsichtsmaßnahme, die dazu beitragen soll, die Verbreitung des Virus durch das frühzeitige und konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten zu verlangsamen“, erklärt Landrat Stefan Dallinger diese Schutz- und Vorsorgemaßnahmen seiner Behörde.

Quelle: Silke Hartmann

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