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Antragsstellung im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ ab Juni 2020 nun auch unterjährig möglich

30. April 2020 | Allgemeines, Das Neueste

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat aufgrund der aktuellen Lage mitgeteilt, dass die ELR-Kommunen ab Juni 2020 fortlaufend unterjährige Aufnahmeanträge für den Bereich Grundversorgung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) stellen können.

Durch die Corona-Pandemie ist die Antragsstellung für viele Betriebe deutlich erschwert worden. Da das Land mit dem ELR die Grundversorgung im Land bestmöglich unterstützen möchte, läuft noch bis zum 30. April 2020 die Sonderausschreibung Dorfgasthäuser/Grundversorgung. Schwerpunkt der Sonderausschreibung ist die lokale Grundversorgung mit einem besonderen Augenmerk auf Dorfgasthäuser. Um jedoch Fördermittel aus dem ELR-Topf im Bereich Grundversorgung auch nach dem 30. April 2020 ohne lange Wartezeiten und Fristen zur Verfügung zu stellen, können Gemeinden, die Projekte der Grundversorgung unterstützen möchten, ab Juni 2020 fortlaufend unterjährig Aufnahmeanträge stellen. Für die zur Förderung ausgewählten Projekte ist eine monatliche Einplanung bis September 2020 vorgesehen.

Die Anträge sind dem Regierungspräsidium Karlsruhe (zweifach) und dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (einfach) vorzulegen. Das Jahresprogramm im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für das Programmjahr 2021 wird voraussichtlich im Mai 2020 ausgeschrieben. Abgabefrist voraussichtlich am 30. September 2020.

Fragen zum ELR beantwortet Barbara Schäuble, Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Kontakt: [email protected], Telefon 06221 522-2501.

Das ELR

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Kommunen geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern oder zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Verfügbarkeit von Waren und Dienstleistungen des täglichen oder wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe.

Quelle: Silke Hartmann

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