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Überbrückungshilfe: Wichtige Unterstützung für Handwerksbetriebe

14. Juli 2020 | Das Neueste, Gewerbe

(zg) Bund und Land haben mitgeteilt, dass die Überbrückungshilfe in den nächsten Tagen startet. Diese Förderung ist eine Weiterentwicklung der Corona-Soforthilfe, die bis zum Auslaufen Ende Mai rund 65.000 Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg in Anspruch genommen hatten. Für den Baden­-Württembergischen Handwerkstag (BWHT) ist die Überbrückungshilfe ein wichtiges Element für ein erfolgreiches Wiederhochfahren der Wirtschaft in der Corona-Krise.

„Viele Handwerksbetriebe arbeiten wieder im Normalbetrieb. Trotzdem führt das Ausmaß der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie dazu, dass die laufenden Einnahmen vieler Betriebe weiterhin unter den laufenden Kosten liegen. Deshalb ist die Überbrückungshilfe eine wichtige Unterstützung für das Handwerk bei der Bewältigung der Corona-Krise. Besonders positiv sehen wir die Aufstockung um einen fiktiven Unternehmerlohn durch das Land. Dies ist besonders für unsere kleinen Handwerksbetriebe elementar“, sagt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

Während der Bund die Einberechnung eines solchen fiktiven Unternehmerlohns ausgeschlossen hat, will das Land in Abhängigkeit vom individuellen Umsatzrückgang die Überbrückungshilfe aus Landesmitteln in der Höhe von 1.180 Euro pro Monat aufstocken – wie bereits bei der Soforthilfe. Voraussetzung für die Beantragung der Überbrückungshilfe: Der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 muss zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sein. Eine rein digitale Antragstellung soll in wenigen Tagen möglich sein; Ende Juli sollen die ersten Hilfen ausgezahlt sein. Die Förderanträge müssen von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden, die auch viele Fragen beantworten können.

„Es wird nun darauf ankommen, dass die Überbrückungshilfe ebenso schnell bei den Betrieben ankommt wie dies bei der Soforthilfe der Fall war und das Angebot eine längere Zeit verfügbar ist. Denn auch, wenn es erste Hinweise auf Entspannung bei der konjunkturellen Entwicklung gibt, werden sich die Folgen der Corona-Einschränkungen in vielen Gewerken erst zeitverzögert im Herbst bemerkbar machen“, so Reichhold.

Informationen für Betriebe gibt es unter:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/ueberbrueckungshilfe-corona/

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/

Quelle: Marion Buchheit

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