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Weniger Verurteilte wegen Betrug und Untreue

2. Dezember 2020 | Allgemeines, Das Neueste

Baden-Württemberg: Vergleichsweise viele Frauen unter den Verurteilten

In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2019 von den insgesamt 109 847 Verurteilten 20 142 Personen wegen Betrugs und Untreue1 schuldig gesprochen. Mit einem Anteil von 18,3 % an allen Verurteilungen im Land stellten diese nach den Straßenverkehrsdelikten die zweithäufigste Straftatengruppe.2 Wie das Statistische Landesamt nach Auswertung der Strafverfolgungsstatistik weiter mitteilt, ging die Zahl der Verurteilungen wegen Betrugs und Untreue gegenüber dem Vorjahr um 153 Verurteilungen oder 0,8 % zurück. Im Jahr 2019 wurden 14 632 Schuldsprüche gegen Männer und 5 510 gegen Frauen ausgesprochen. Der Frauenanteil war bei den wegen Betrugs und Untreue Verurteilten mit 27,4 % vergleichsweise hoch und lag gut 9 Prozentpunkte über der Quote bei der Gesamtheit aller Straftaten (18,2 %).

Bei Verurteilungen wegen Betrugs und Untreue handelte es sich im Wesentlichen um Schuldsprüche wegen Betrugs3 (10 021 Fälle), dem Erschleichen von Leistungen4 wie beispielsweise Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln (9 085 Fälle), dem Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen durch den Arbeitgeber5 (570 Fälle) und Computerbetrug6 (311 Fälle).

Die Sanktionen und das Strafmaß waren je nach dem zur Anwendung kommenden Gesetz7 und der Schwere der Straftat unterschiedlich. Nach den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik wurden im Jahr 2019 von den insgesamt 20 142 wegen Betrugs und Untreue Verurteilten 17 636 Personen oder 87,6 % zu einer Geldstrafe verurteilt. 2 012 Schuldsprüche lauteten auf Freiheits- bzw. Jugendstrafe, die in 1 565 Fällen zur Bewährung ausgesetzt wurden. In den übrigen 494 Fällen wurden Erziehungsmaßregeln und sogenannte Zuchtmittel wie Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest verhängt.

1§§ 263-266b StGB. Im Falle mehrerer Delikte eines Angeklagten ist ausschließlich derjenige Straftatbestand statistisch ausgewertet, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist.

2Siehe hierzu auch Pressemeldungen Nr. 205/2020 (Baden-Württemberg: Zahl der Verurteilten stieg im Jahr 2019 um fast 5 100) und Nr. 266/2020 (Fast jede vierte Verurteilung 2019 wegen eines Straßenverkehrsdeliktes).

3§ 263 Abs. 1, 3 und 5 StGB

4§ 265 a StGB

5§ 266 a Abs. 1 StGB

6§ 263 a StGB

7Bei Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren kommt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und bei Erwachsenen ab 21 Jahren das Allgemeine Strafrecht zur Anwendung. Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren können je nach persönlichem Entwicklungsstand nach Jugendstrafrecht oder Allgemeinem Strafrecht abgeurteilt werden.

Weitere Informationen

Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg

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