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#Müll im Wald – Ärgernis und Schaden für Mensch und Natur

8. Juni 2021 | Allgemeines, Das Neueste

Kreisforstamt

(zg) Die Trockenjahre 2018, 2019 und 2020 waren eine Tortur für den Wald. Kurz gesagt: Dem Wald geht es schlecht. Ein Blick ins Kronendach offenbart die Folgen von Trockenheit und Hitze: Zahlreiche abgestorbene Äste, lichte Kronen, abplatzende Rinde und der Befall durch Insekten oder Pilze. „Die Witterung der letzten Jahre ist wahrscheinlich nur ein Vorgeschmack auf die Auswirkungen des Klimawandels“, betont Försterin Melissa Rupp vom Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises. Umso mehr ärgert sie sich, wenn dem Wald noch mehr Belastungen zugetragen werden. „Erst letzte Woche wurde am Wald nahe dem Schützenhaus in Reichartshausen eine illegale Müllablagerung an einer Böschung entdeckt“, berichtet die engagierte Försterin.

Abgelagert wurden Dachlatten, Grünschnitt, Pflanzen, Erdaushub, Pflastersteine sowie Plastiktüten. Dabei sei das leider kein Einzelfall. Immer wieder entdecken Försterinnen und Förster, aufmerksame Erholungssuchende oder Waldbesitzende illegale Müllablagerungen im Wald.

Die Auswirkungen derartiger Umweltverschmutzungen sind dabei nicht nur für das Ökosystem Wald fatal, sondern auch nicht ungefährlich für Mensch und Tier. So sind die meisten Kunststoffverpackungen nicht vollständig abbaubar und bleiben dauerhaft als Mikroplastik im Boden zurück. Giftige Stoffe (z.B. aus Eternitplatten oder Kraftstoffe) können ins Grundwasser geraten.

Auch Grünschnitt, der vermeintlich für ungefährlich gehalten wird, kann negative Folgen für den Wald haben. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nicht einheimischen, invasiven Pflanzen enthalten, die sich im Wald ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen.

Zum Schutz des Waldes darf kein Müll im Wald abgelagert werden! „Schaden wir dem Wald, schaden wir letztlich uns selbst“, so Försterin Rupp. Das Kreisforstamt weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ablagern von Müll im Wald verboten ist und mit hohen Geldstrafen geahndet werden kann. Eine Strafe ist dabei teurer als die ordnungsgemäße Entsorgung. Die Försterin bittet darum, ordnungswidriges Verhalten zur Anzeige zu bringen.

Quelle: Silke Hartmann

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