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MdL Schütte zu den GFK-Beschlüssen des Landes

8. Juli 2021 | CDU, Das Neueste, Photo Gallery

Albrecht Schütte

Zur Einigung der Gemeinsamem Finanzkommission (GFK)

Der CDU-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Sinsheim-Neckargemünd-Eberbach, Dr. Albrecht Schütte, sagt:

(zg)Mit der gestrigen Einigung der Gemeinsamen Finanzkommission von kommunalen Spitzenverbänden und Landesregierung senden wir ein wichtiges Zeichen der Unterstützung an die Kommunen in Baden-Württemberg. Mit insgesamt 442 Mio. Euro greift das Land den Städten und Gemeinden, die durch erhebliche Einnahmeausfälle und hohe Aufwendungen für die Pandemiebekämpfung seit Beginn der Corona-Krise hart getroffen wurden, unter die Arme. Zusätzlich beteiligt sich das Land mit 145 Mio. Euro vollständig an der Ko-Finanzierung des Krankenhauszukunftsfonds.

Baden-Württemberg ist nur dann stark, wenn auch unsere Kreise, Städte und Gemeinden stark sind. Umso wichtiger ist deshalb, dass das Land mit dem gestern (06. Juli) beschlossenen Kommunalpaket den Kommunen auch zukünftig Handlungsspielräume bei dringend notwendigen Investitionen eröffnet.“

Zum Hintergrund:

Das Kommunalpaket für den Nachtragshaushalt 2021 wurde gestern (06. Juli) von der Gemeinsamen Finanzkommission aus kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag, Landkreistag sowie Gemeindetag BW) und Landesregierung beschlossen. Das Gesamtpaket des Landes in Höhe von 442 Millionen Euro umfasst im Einzelnen:

  • 355 Millionen Euro für die Stabilisierung des Kommunalen Finanzausgleichs
  • 20 Millionen Euro für die anteilige Erstattung der entgangenen Elternbeiträge bei Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
  • 12 Millionen Euro für entgangene Einnahmen aus Musikschulen, Jugendkunstschulen und Volkshochschulen
  • 30 Millionen Euro zum Ausgleich von Mindereinnahmen der Heil- und Kurbäder
  • 25 Millionen Euro als Beteiligung an den Mehraufwendungen für die Pandemiebekämpfung

sowie zusätzlich 145 Millionen Euro für die Kofinanzierung des Krankenhauszukunftsfonds.

Zusätzlich zu den Ergebnissen der GFK hat das Land auch entschieden, für ein Förderprogramm zur Beschaffung von mobilen Luftfiltergeräten für die Klassen 1-6 in Höhe von 60 Mio. Euro einen Zuschuss von 50% zu gewähren. Dies geschieht zusätzlich zu den bereits im letzten Jahr überwiesenen 40 Mio. Euro, die unter anderem auch für Luftfilter verwendet werden konnten. Des Weiteren wird das Land selbstverständlich auch einen signifikanten Betrag für eine weitere Runde des ÖPNV-Rettungsschirmes zur Verfügung stellen.

Quelle: Albrecht Schütte

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