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Rhein-Neckar-Kreis reglementiert Wasserentnahmen

1. Juli 2025 | Das Neueste, Gesellschaft, Verbraucherinformationen

Entnahmen nur bei ausreichenden Wasserständen erlaubt

Die anhaltende Trockenheit beeinträchtigt zunehmend die Flüsse und Bäche im Rhein-Neckar-Kreis. Besonders kleinere Gewässer mit niedriger Wasserführung leiden unter Niedrigwasser und Sauerstoffmangel. Die daraus resultierenden Belastungen für Flora und Fauna nehmen zu.

Umweltdezernent verweist auf gesetzliche Einschränkungen

Dr. Christopher Leo, Umweltdezernent des Rhein-Neckar-Kreises, weist darauf hin, dass der sogenannte Gemeingebrauch – also die erlaubnisfreie Entnahme von Wasser – nur bei ausreichendem Wasserdargebot zulässig ist. Geringe Mengen Wasser dürfen grundsätzlich nur entnommen werden, solange dem Gewässer dadurch kein Schaden entsteht.

Verbot für Pumpen, Einschränkungen auch mit Erlaubnis

Unterschreiten Gewässer die festgelegte Mindestwassermenge, gilt: Das Schöpfen mit Handgefäßen bleibt weiterhin erlaubt. Ein Anstauen von Wasserläufen ist untersagt. Ebenso ist die Entnahme mittels Pumpen nicht erlaubt – unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft handelt.

Für Besitzer wasserrechtlicher Entnahmeerlaubnisse gelten die Vorgaben der jeweiligen Genehmigung. Sind darin Regelungen zu Niedrigwasser enthalten, sind diese einzuhalten. Falls entsprechende Auflagen fehlen, bittet das Landratsamt, freiwillig auf Wasserentnahmen zu verzichten. In begründeten Fällen können bestehende Genehmigungen nachträglich mit Auflagen versehen werden.

Regelung gilt bis zur Entspannung der Wasserstände

„Diese einschränkenden Reglungen gelten dann solange, bis sich nach Ende einer Trockenperiode die Situation in den Gewässern mit steigenden Wasserständen deutlich entspannt“, erklärt Dr. Christopher Leo abschließend.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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