Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum
Bis zum 31. August können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem ländlichen Raum Baden-Württembergs für die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ bewerben. Ziel des Programms ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Minister Peter Hauk MdL betonte die Bedeutung der KMU für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg und die Notwendigkeit ihrer weiteren Förderung.
Förderhöhe und Bedingungen
Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt liegt bei 400.000 Euro. Projekte, die erkennbar zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie beitragen, können mit bis zu 500.000 Euro gefördert werden.
Teilnahmevoraussetzungen
Bewerben können sich KMU mit weniger als 100 Mitarbeitenden, die im ländlichen Raum Baden-Württembergs ansässig sind und Innovationen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft oder Bioökonomie vorantreiben. Die Bewerbung erfolgt schriftlich über die jeweilige Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.
Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis
Laut Landesentwicklungsplan 2002 sind im Rhein-Neckar-Kreis folgende Gemeinden bewerbungsberechtigt: Angelbachtal, Eberbach, Epfenbach, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Lobbach, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt und Zuzenhausen.
Förderfähige Investitionen
Bezuschusst werden Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Produkte und Dienstleistungen dienen.
Beratung und Kontakt
Unternehmen, die unsicher sind, ob sie einen Antrag stellen können, wenden sich an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Stabsstelle Wirtschaftsförderung. Ansprechpartnerin ist Barbara Schäuble, Telefon 06221/522-2501, E-Mail [email protected].
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis










