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Dringende Nachbesserung des Hebammenhilfevertrags

25. August 2025 | Das Neueste, Krankenhäuser

Offener Brief an den GKV-Spitzenverband


Betreff: Offener Brief: Dringende Nachbesserung des Hebammenhilfevertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer  Sorge sehen wir den Auswirkungen des neuen Hebammenhilfevertrages entgegen. Als großer kommunaler, gemeinnütziger Krankenhausträger mit drei geburtshilflichen Abteilungen mit Beleghebammensystem und insgesamt fast 3000 Geburten jährlich tragen wir eine besondere Verantwortung für die Qualität und Kontinuität der Versorgung.

Der neue Hebammenhilfevertrag wird bei in den Kreißsälen tätigen Beleghebammen zu Verdiensteinbußen teilweise von über 30 Prozent führen. Sollte dies zur Folge haben, dass Beleghebammen aus wirtschaftlichen Gründen ihren Beruf aufgeben oder sich aus der Geburtshilfe zurückziehen, verlieren wir einen zentralen und qualitativ hochwertigen Pfeiler der geburtshilflichen Versorgung in Deutschland. Dies wird unweigerlich zu erheblichen Versorgungsengpässen führen.

Daher brauchen wir eine schnelle politische Lösung für unsere Beleghebammen!

Damit Frauen vor, während und nach der Geburt weiterhin zuverlässig betreut werden können, rufen wir Sie eindringlich zur Nachbesserung des Hebammenhilfevertrags auf.

Unsere Forderungen lauten:

  • Rücknahme der Herabsetzung der Vergütung für Beleghebammen auf 80 Prozent des üblichen Satzes.
  • Vergütung der ambulanten Betreuung von Schwangeren in der Klinik. Gerade außerhalb der Praxiszeiten von niedergelassenen GynäkologInnen sind die Hebammen in den Kliniken erste Ansprechpartnerinnen für besorgte Eltern und entlasten die Systeme häufig schon durch einfache Maßnahmen.
  • Vergütung aller Leistungen der Beleghebammen mit 88,20 Euro pro Stunde.

Trotz des erklärten und richtigen gesundheitspolitischen Ziels, die Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt zu stärken, erschwert der neue Hebammenhilfevertrag genau diesen Anspruch – zulasten der Beleghebammen, der Versorgungsqualität und der werdenden Mütter. Insbesondere auch deshalb, weil angestellte Hebammen keiner Einschränkung in der Anzahl der gleichzeitig zu betreuenden Geburten unterliegen und die Qualitätsvorgaben in diesen Modellen keine Rolle zu spielen scheinen.

Wir bitten Sie dringend, die berechtigten Anliegen der Beleghebammen in der Geburtshilfe zu unterstützen und den Hebammenhilfevertrag entsprechend nachzubessern.

Freundliche Grüße

Katharina Elbs                                                Judith Masuch
Geschäftsführung                                           Geschäftsführung

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