Die ideale, steuerfreie Wertschätzung für Ihre Mitarbeiter
Das Jahresende mit Weihnachten bietet eine schöne Gelegenheit, den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Wertschätzung zu zeigen. Der Stadtgutschein Sinsheim verbindet diese Geste mit einem zusätzlichen Vorteil: Er unterstützt gleichzeitig den lokalen Einzelhandel, die Gastronomie und die Dienstleister vor Ort. So können Unternehmen nicht nur Dankbarkeit ausdrücken, sondern auch einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaft leisten.
Der Gutschein kann gemäß § 8 Abs. 2 EStG bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei überreicht werden. Damit eignet er sich sowohl als einmalige Aufmerksamkeit, etwa zu Weihnachten, als auch als wiederkehrende Anerkennung im Laufe des Jahres. Voraussetzung ist, dass der Gutschein nur bei regional begrenzten Akzeptanzstellen eingelöst werden kann, nicht in Bargeld umwandelbar ist und auf eine bestimmte Stadt oder Region beschränkt bleibt. Der Stadtgutschein Sinsheim erfüllt diese gesetzlichen Anforderungen vollständig.
Mitarbeitende haben zudem die Möglichkeit, unverbrauchte Beträge anzusparen, um größere Wünsche zu erfüllen. Der steuerfreie Sachbezug kann unabhängig vom sonstigen Verdienst ausgezahlt werden, sodass alle Beschäftigten davon profitieren – auch Minijobber oder Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis.
Mit mehr als 30 Akzeptanzstellen hat sich der Stadtgutschein in Sinsheim bereits als beliebtes Geschenk etabliert. Unternehmen, die noch keinen Stadtgutschein anbieten, können sich über die Vorteile und Details zur Nutzung als steuerfreien Sachbezug informieren. Weitere Informationen stehen online bereit.









