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„Garten der Schmetterlingskinder“

8. Dezember 2013 | > Sinsheim, Gesellschaft

Die Stadt beabsichtigt, unter Beteiligung verschiedener Institutionen und Betriebe, einen „Garten der Schmetterlingskinder“ auf dem Friedhof in Sinsheim zu errichten. Man möchte so den Eltern tot geborener Kinder (für die es keine Bestattungspflicht gibt) einen Ort geben, an dem sie um ihre totgeborenen Kinder trauern können.

Wobei hier nicht nur ein Ort der Trauer und des Gedenkens, sondern auch ein Ort für Begegnungen und Gespräche entstehen wird, der den Betroffenen bei der Bewältigung ihrer Trauer helfen soll.

Nach verschiedenen sehr positiven Vorgesprächen ist man mittlerweile so weit, dass für das Projekt Rahmenbedingungen erarbeitet und festgelegt werden können. Die Realisierung dieses Grabfeldes ist in unmittelbarer Nähe des jetzigen Kindergrabfeldes vorgesehen, so dass hier in naher Zukunft sowohl die Gemeinschaftsbestattungen der „kleinen Schmetterlinge“ als auch individuelle Bestattungen im Kindergrabfeld stattfinden können.

Die Gemeinschaftsbestattungen zum „Garten der Schmetterlingskinder“ sollen für die betroffenen Eltern kostenfrei sein. Es wäre daher wünschenswert, wenn das vorhandene große Engagement vieler ehrenamtlicher Helfer zugleich durch Spenden unterstützt würde, um so auch nachhaltig sicher zu stellen, dass hier ein würdiger Ort der Trauer und der Begegnung entsteht, der ansprechend gepflegt und unterhalten werden kann, um allen betroffenen Eltern bei der Bewältigung der Trauer behilflich zu sein.

Die Realisierung soll in den Sommermonaten im nächsten Jahr erfolgen. Die Einweihung könnte dann am Tag des Friedhofs im September 2014 erfolgen.

Falls Sie dieses Projekt unterstützen wollen oder Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Stadtverwaltung Sinsheim – Friedhofsverwaltung – Frau Schäffler, Tel. 07261/ 404 222, E-Mail: standesamt@sinsheim.de.

Ihre Spenden überweisen Sie bitte unter Angabe des Verwendungszwecks „Garten der Schmetterlingskinder“ auf folgenden Bankverbindung: Sparkasse Kraichgau, Konto-Nr. 21001079 (BLZ 663 500 36). Selbstverständlich erhalten Sie auch eine Spendenbescheinigung.

Wir bedanken uns bereits heute für Ihre Unterstützung und versichern, dass die zweckgebundenen Spenden ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden.

Quelle: Stadt Sinsheim

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