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Keine Narrenfreiheit im Straßenverkehr

25. Februar 2014 | Das Neueste, Polizei

(pol) Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Fasching 2014 – „Feiern ohne Risiko“ – ohne Alkohol und Drogen. Prunk-sitzungen, Kappenabende, Fastnachtsumzüge – die närrischen Tage ste-hen vor der Tür. Und fast überall gibt’s auch reichlich Alkohol. Leider setzen sich anschließend immer noch viele „Narren“ ans Steuer ihres Autos, in der Hoffnung „die paar Meter“ nach Hause ohne Unfall und ohne Polizeikontrolle zu schaffen. Oft ein folgenreicher Trugschluss, wie ein Blick auf die polizeilichen Pressemeldungen zur Faschingszeit jedes Jahr zeigt. Oft werden zwar Fahrgemeinschaften gebildet, doch was ist, wenn sich der auserwählte Fahrer nicht an die Absprache hält? Dies kann nicht nur Folgen für den Geldbeutel haben, wenn der Fahrer nach einem Führerscheinentzug noch mit einer saftigen Geldstrafe bedacht wird. Es kann auch zu sehr schweren bis hin zu tödlichen Unfällen führen, wodurch der Fahrer ein Leben lang traumatisiert ist.

Pünktlich zu Beginn von Karneval, Fasching, Fastnacht und Co. wird die Polizei in Mannheim, Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis deshalb wieder verstärkt Alkohol- und Drogensünder kontrollieren. Absolut verantwortungslos verhalten sich alle, die sich angetrunken oder unter Drogen ans Steuer zu setzen. Denn Alkohol beziehungsweise Drogen und die Teilnahme am Straßenverkehr sind eine überaus gefährliche Mischung, die von der Polizei absolut nicht toleriert wird. Der Appell lautet deshalb: Einer muss nüchtern bleiben; wer fährt, trinkt nicht – wer trinkt, fährt nicht.

Damit nach den tollen Tagen außer Konfetti nichts in den Klamotten bleibt, hier noch einige Tipps Ihrer Polizei:

– Denken Sie auch in der Faschingszeit an Ihren Führerschein! – Hände weg von Alkohol wenn Sie noch fahren müssen! – Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren! Übrigens: Bei Drogen gibt es keinen Grenzwert! – Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut steigt Ihr Unfallrisiko um das 1,2-fache, ab 0,8 Promille um das Vierfache und ab 1,1 Promille um das Zehnfache! – Nutzen Sie nach Möglichkeit Busse, Bahnen oder Taxen! – Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie vorher, wer zu-rückfährt und nüchtern bleibt! – Setzen Sie sich nicht zu Fahrerinnen oder Fahrern ins Auto, die betrunken sind oder Drogen konsumiert haben

Das Polizeipräsidium Mannheim wird seine Kontrollen über die Faschingszeit intensivieren.

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim


Weitere Polizeiberichte aus Sinsheim
und der Umgebung in unserer Rubrik: Blaulicht

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