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Erste Sitzung des 2014 neugewählten Ortschaftsrats Reihen

22. August 2014 | Das Neueste, Leserbriefe

(zg) Offener Brief 1 !!!

Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher,

offensichtlich haben Sie den Termin für die erste Sitzung des 2014 neugewählten Ort­schafts­rats außschließlich mit den noch amtierenden Ortschaftsräten abgestimmt. Auch sind Sie dem Wunsch der Verwaltungsspitze nach Rücksichtnahme auf den Terminkalender des Ober­bürgermeisters, Herrn Jörg Albrecht, der bei genannten Sitzungen in den jeweiligen Ortsteilen anwesend sein möchte, entgegengekommen.

Allerdings haben sie es versäumt, eine Terminabstimmung mit den drei neu gewählten Ort­schafts­räten, Herrn Rudolf Breunig, Herrn Gerhard Barth und Herrn Dipl. Ing. Hubert Kerber durchzuführen, was als eine Grundbedingung für eine angemessene, korrekte, seriöse und professionelle Amtsführung betrachtet werden muß.

Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie hiermit auf, diesem Ihrem Versäumnis unverzüglich abzuhelfen, indem sie den Termin erneut, diesmal korrekterweise, mit allen unmittelbar Betroffenen abstimmen und neu festlegen.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, steht einer erneuten Abstimmung mit der Verwaltungsspitze nichts entgegen.

Mein persönliches Zeitfenster wurde Ihnen bereits mit Schreiben vom 10.07.2014 bekannt­ge­geben.

Offener Brief 2 !!!

Sehr geehrte Herren,

da der noch kommissarisch amtierende Ortsvorsteher ganz offensichtlich keinerlei Bereitschaft zeigt -auf mein Schrei­ben vom 16.07.14 hat er nicht reagiert- dafür Sorge zu tragen, daß alle gewählten Ortschaftsräte – auch die neuen – bei der ersten Sitzung des neu gewählten Rates nach der konstituierenden Sitzung vom 29.07.14 anwesend sein können, möchte ich hier folgenden Vorschlag unter­breiten und sie bitten, diesen wohlwollend zu bedenken und zu unterstützen.

Im Sinne einer zukünftigen für Reihen gedeihlichen Zusammenarbeit halte ich es wegen der bestehenden bekannten „atmosphärischen“ Störungen für wünschenswert, die Wahl des Ortsvorstehers nicht in der ersten Sitzung des neuen, sich neu formierenden Gremiums durchzuführen, sondern erst in der darauffolgenden Sitzung. Dann hätten nämlich alle Ge­wähl­ten – auch die neuen – die Chance, anwesend zu sein.

Der amtierende Ortsvorsteher könnte bis dorthin die Amtsgeschäfte weiterhin kommissa­risch, wie jetzt auch schon, führen.

Quelle: Dipl. Ing. Hubert Kerber

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