Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 05. Dezember 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Kündigung nicht hinnehmen

13. Februar 2015 | Allgemeines, Das Neueste

Die Kündigungswelle der Bausparkassen reißt nicht ab. Kunden müssen das nicht hinnehmen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über die Rechtslage und gibt Hinweise, wie Betroffene sich gegen angedrohte und ausgesprochene Kündigungen wehren können.

Die LBS Baden-Württemberg hatte im Dezember angekündigt, dass sie Bausparverträge, die schon mindestens 10 Jahre zuteilungsreif sind, am 13. Februar 2015 kündigen würde. Die Bausparkasse BHW hat bereits Kündigungen zum 1. Juli 2015 ausgesprochen, die Bausparkasse Wüstenrot zum 24. Juli 2015. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, ihre Ansprüche zu prüfen und stellt einen Musterbrief zur Verfügung, um Widerspruch gegen die Kündigung zu erklären.

Die Kündigungsrechte, auf die sich die Bausparkassen aktuell berufen, sind vertraglich nicht vereinbart worden. „Jahrzehntelang haben die Bausparkassen von billigen Bauspareinlagen profitiert. Jetzt, da die Rechnung nicht mehr aufgeht, kündigen sie die Verträge“ kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, das Verhalten der Bausparkassen. Bei der jüngsten Kündigungswelle von nicht voll angesparten Bausparverträgen berufen sich die Kassen auf ein Kündigungsrecht nach § 489 Absatz 1 Nr. 2 BGB und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Mainz (Az. 5 O 1/14). „Nach unserer Auffassung zieht die Begründung des Gerichts nicht. Betroffene sollten ihre rechtlichen Ansprüche prüfen und Klagen gegen die Bausparkassen in Betracht ziehen“, so Nauhauser. Die Verbraucherzentrale hat eine rechtliche Einschätzung zu aktuellen Kündigungen mit Informationen zum weiteren Vorgehen und einen Musterbrief für Verbraucher auf ihrer Homepage zusammengestellt: www.vz-bw.de/bausparkassen

Aktuelle Überlegungen, den Bausparkassen nachträglich per Gesetz ein Kündigungsrecht einzuräumen, kritisiert die Verbraucherzentrale: „Eine solche Schützenhilfe des Gesetzgebers würde dem Bausparen vollständig den Boden entziehen“, sagt Nauhauser.

Anzeige Swopper

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Das könnte Sie auch interessieren…

„Rhein-Neckar-Kreis – ganz persönlich!“

Das neu erschienene Buch „Rhein-Neckar-Kreis – ganz persönlich!“ gibt sowohl bekannten als auch weniger bekannten Persönlichkeiten aus dem Rhein-Neckar-Kreis Raum, ihre Geschichten zu erzählen. Auf 144 reich bebilderten Seiten berichten die Protagonistinnen und...

Starke Strukturen für Diabetespatienten

GRN-Klinik Sinsheim für Diabetes-Engagement ausgezeichnet Die GRN-Klinik Sinsheim wurde von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) erneut mit dem Qualitäts-Siegel „Klinik mit Diabetes im Blick“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung würdigt Kliniken, die Menschen mit...

Vereinsliste und Vereinsgründung

Plattform und Informationen für Vereine – Stadt Sinsheim bittet um Meldung Die Stadt Sinsheim bietet allen Sinsheimer Vereinen auf der städtischen Homepage eine zentrale Plattform zur Veröffentlichung ihrer Vereinsdaten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können...

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen