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Aktive Behördeninformation findet nicht statt!

29. April 2015 | Das Neueste, Gesundheit

§ 40 Absatz 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetz

Die von der Bundesregierung versprochene aktive Behördeninformation liegt darnieder. Eine von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg durchgeführte Untersuchung offenbart, dass im Verlauf von sechs Monaten die Verbraucherinnen und Verbraucher alleine in Baden-Württemberg über insgesamt 278 erhebliche Verstöße nicht informiert wurden.

Die von der Bundesregierung versprochene aktive Behördeninformation liegt darnieder. Eine von der Verbrau-cherzentrale Baden-Württemberg durchgeführte Untersuchung offenbart, dass im Verlauf von sechs Monaten die Verbraucherinnen und Verbraucher alleine in Baden-Württemberg über insgesamt 278 erhebliche Verstöße nicht informiert wurden.

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Mit der im Jahr 2012 in Kraft getretenen Gesetzesänderung zum Recht der Verbraucherinformation sollte ein neues Kapitel der Behördeninformation aufgeschlagen werden. Von September 2012 an waren die Überwachungsbehörden der Bundesländer verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv – also von sich aus – über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht zu informieren. Voraussetzung: Es handelt sich um erhebliche oder wiederholte Verstöße. Kaum in Kraft getreten, stoppten im Jahr 2013 aber Verwaltungsgerichte die Veröffentlichungspraxis der Bundesländer.

„Verbraucher wollen konkrete Informationen über Unternehmen und Produkte, bei denen Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften festgestellt werden“, stellt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dazu klar.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat deshalb im Zeitraum von September 2014 bis Februar 2015 untersucht, in welchem Umfang den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Baden-Württemberg aufgrund der unbefriedigenden Rechtslage Behördeninformationen nicht zugänglich gemacht werden konnten.

Im Rahmen des Verbraucherinformationsgesetzes fragte sie, wie viele Fälle im Rahmen der behördlichen Überwachungstätigkeit ermittelt wurden. Alleine in Baden-Württemberg gab es in diesem Zeitraum 278 festgestellte Verstöße wie Überschreitungen von Grenzwerten oder Höchstgehalten sowie erhebliche Hygieneverstöße. Zwar wurden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet, Strafanzeigen gestellt oder Betriebe geschlossen. Doch konnten die Verstöße weder veröffentlicht, geschweige denn Namen der Lebensmittel und der Unterneh-men genannt werden. „Für Verbraucher ist diese Situation nicht hinnehmbar!“, kritisiert Cornelia Tausch.

„Die Bundesregierung ist gefordert, ihr Koalitionsversprechen umzusetzen. Eine gesetzliche Klarstellung ist erforderlich, damit die Bundesländer die Ergebnisse ihrer Überwachungstätigkeit aktiv und rechtssicher veröffentlichen können“, so Cornelia Tausch weiter.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

 

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