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Inkasso-Abzocke

4. Mai 2015 | Allgemeines, Das Neueste

Verbraucherzentralen starten Aktion gegen Inkasso Abzocker

Bei den Verbraucherzentralen ebben die Beschwerden zu zweifelhaften Inkassoforderungen nicht ab. In einer gemeinsamen Aktion sagen die Verbraucherzentralen dubiosen Inkassopraktiken den Kampf an.

Verbraucher berichten von Schreiben, in denen mit Zwangsvollstreckung, Schufa-Einträgen und Hausbesuchen gedroht wird. „Unseriöse Anbieter wissen, dass viele sich von Inkassobriefen einschüchtern lassen und zahlen, selbst wenn sie es nicht müssen“, berichtet Hanne Brecht-Kaul, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In einer gemeinsamen Aktion sagen die Verbraucherzentralen dubiosen Inkassopraktiken den Kampf an. Bis zum 31. August erfassen sie in ihren Beratungsstellen Beschwerden und werten diese aus. Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beteiligt sich an der Aktion. „Betroffene Verbraucher werden gebeten, den Beratern vor Ort ihren Fall zu schildern und die Unterlagen mitzubringen“, so Hanne Brecht-Kaul.

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Bereits 2011 haben die Verbraucherzentralen Inkassounternehmen unter die Lupe genommen und schärfere gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher gefordert. Der Gesetzgeber hat reagiert und erstmals Informations- und Darlegungspflichten für Inkassodienste erlassen. „Inkasso-Unternehmen müssen nun bereits mit der ersten Zahlungsaufforderung detaillierte Informationen wie zum Beispiel Name oder Firma des Auftraggebers und den genauen Forderungsgrund nennen“, erklärt Rechtsexpertin Brecht-Kaul. Profitieren die Verbraucher von den Neuregelungen? Sind weiterhin nicht registrierte Unternehmen aktiv? Gibt es unseriöse Inkasso-dienste, die vom Ausland aus agieren? Zu Fragen wie diesen wollen die Verbraucherschützer mit der Aktion genaue Erkenntnisse gewinnen. „Bei Missständen werden wir diese ans Licht bringen und politisches Handeln einfordern“, sagt Hanne Brecht-Kaul.

Verbraucher können ihre Erfahrungen mit Inkasso-Unternehmen bis Ende Mai auch über ein Online-Formular unter www.vz-bw.de/Inkassoumfrage-1 schildern. Außerdem ist es möglich, Schilderungen und Unterlagen per Post zu senden an Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Stichwort Inkasso, Paulinenstra-ße 47, 70178 Stuttgart oder per E-Mail an [email protected].

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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