Bleiben Sie informiert  /  Sonntag, 05. Mai 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Möbelkauf schwergemacht!

28. Juni 2015 | Allgemeines, Das Neueste

Selbstabholung oder Lieferung? Die Frage stellt sich häufig nach einem Möbelkauf. Wenn aber bei beiden Varianten Verbraucher benachteiligt werden sollen, dann stimmt was nicht. So geschehen bei Möbel Mahler.

Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Möbel Mahler Einrichtungszentrum GmbH & Co. KG in Neu-Ulm sollte Selbstabholern auferlegt werden, die Möbel sofort auf Mängel zu untersuchen. Bei einer vereinbarten Lieferung und Montage der Möbelstücke vor Ort wollte das Einrichtungshaus vom Kunden sogar gewährleistet haben, dass Haus- und Wohnungstüre mit ‚üblichen Mitteln des Möbeltransports erreichbar‘ sind. Zudem sollte er dafür haften, dass Türen und Treppenhäuser für den Möbeltransport groß genug sind.

Anzeige SwopperVom Selbstabholer darf bei verpackter Ware nicht verlangt werden, die Ware vor dem Transport sofort – etwa auf dem Parkplatz – auszupacken und zu kontrollieren. Dies ist eine unangemessene Belastung für Verbraucher. Auch eine Klausel, die Verbrauchern bei Lieferung und Montage eine Gewährleistung abverlangte, dass die Möbel ohne Probleme zum Bestimmungsort transportiert werden können, ist nicht zumutbar. Denn zum einen haben Verbraucher keine Kenntnis über die genauen Maße der verpackten und zerlegten Ware, noch können sie wissen, was sich ein Einrichtungshaus unter ‚übliche Mittel des Möbeltransports‘ so vorstellt. „Solche Vertragsklauseln benachteiligen Verbraucher,“ stellt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden Württemberg e.V. fest, „sie sind daher schlicht nicht hinnehmbar!“

Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hat das Unternehmen zugesagt, die benachteiligenden Vertragsklauseln nicht mehr zu verwenden und darf sich auf diese Klauseln in laufenden Verträgen auch nicht mehr berufen. Sollten Sie in Ihrem Vertrag solche Klauseln entdecken, melden Sie dies der Verbraucherzentrale.

Quelle:  Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Baumbeschädigungen in Ehrstädt und Steinsfurt

Fichte und Amberbaum mutwillig beschädigt Gleich zwei mutwillige Baumbeschädigungen hatte das städtische Amt für Infrastruktur in den letzten Tagen in den Stadtteilen zu beklagen: In Ehrstädt wurde am Mühlgraben einer etwa 40 Jahre alte Fichte ein mehrere Zentimeter...

Weltklasse-Chor mit Ukrainischen Sängern präsentiert neues Konzertprogramm in Sinsheim

Premiere in Sinsheim: Weltklasse-Chor mit ukrainischen Sängern gastiert mit neuem Konzertprogramm Der renommierte Weltklasse-Chor, der durch zahlreiche Fernsehauftritte und CD-Aufnahmen bekannt ist, wird im Oktober erstmals in Sinsheim auftreten. Das Publikum wird von...

Fohlenmarkt 2024: Sperrung von Parkflächen und Straßen

Vom 9. bis zum 13. Mai findet der traditionelle Fohlenmarkt in Sinsheim statt. Für die Veranstaltung mit Festzelt, Vergnügungspark und Krämermarkt ist es erforderlich, Parkflächen und einzelne Straßen zu sperren Im Einvernehmen mit dem Polizeipräsidium Mannheim wurden...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive