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„Rechts vor Links“ nicht beachtet

30. Juni 2015 | Das Neueste, Polizei

mehrere tausend Euro Schaden 30.06.2015 | 10:59 Uhr

Sinsheim (pol) – Vorfahrtsverletzung war die Ursache eines Verkehrsunfalls, der sich am Montagabend, kurz vor 20 Uhr in der General-Sigl-/Friedrich-Hecker-Straße ereignet hat. Eine aus Sinsheim stammende Ford Focus-Fahrerin hatte die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ nicht beachtet und kollidierte mit dem Audi eines 48-Jährigen. Verletzt wurde bei dem Crash zum Glück niemand; Sachschaden entstand in Höhe von mehreren tausend Euro.

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim


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