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Rechnung statt Zufriedenheit

30. Dezember 2015 | Allgemeines, Das Neueste

Dr. Hittich: Falsche Versprechen abgemahnt

Ob unhaltbare Gesundheitsversprechen oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Dr. Hittich, Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln mit Sitz in den Niederlanden, ist der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gut bekannt. Erfolgreich abgemahnt wurde diesmal eine nicht eingehaltene Zufriedenheitsgarantie.

„NULL Risiko: Ich zahle erst nach 30 Tagen und nur bei Zufriedenheit. Keine Rücksendung notwendig. Kein Kleingedrucktes. Nur Freude!“ Überzeugt von dieser Werbeaussage bestellte ein Verbraucher „Ultra Gelenk-Kraft Pro“ bei der GP Health Products B.V., die hinter den sogenannten „Gesundheitsmitteln“ von Dr. Hittich steht. Doch anstelle der Tabletten verschickte der Hersteller nur eine Vorausrechnung über 19,70 Euro. „Das widerspricht den Werbeaussagen“, sagt Christiane Manthey, die bei der Verbraucherzentrale die Abteilung Lebensmittel und Ernährung leitet. „Verbraucher werden so grob in die Irre geführt und über die wahren Liefer- und Leistungsbedingungen getäuscht.“

Anzeige SwopperAuf telefonische Rückfrage bei Dr. Hittich wurde dem Kunden mitgeteilt, dass Waren erst ab der dritten vorausbezahlten Rechnung zu den beworbenen Bedingungen versandt würden. Diese dreiste Täuschung hat die Verbraucherzentrale erfolgreich abgemahnt. Ebenfalls abgemahnt wurde die fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Die GP Health Products B.V. hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Die abgemahnte Widerrufsbelehrung darf nicht weiter verwendet werden. Untersagt ist auch die Werbung mit der Zufriedenheitsgarantie, sofern die Ware erst nach bezahlter Vorausrechnung verschickt wird.

Beschwerden über Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln kennt Christiane Manthey gut: „Verbraucher berichten immer wieder von fragwürdigen Maschen aus dieser Branche, von unerlaubten Werbeanrufen oder untergeschobenen Verträgen.“

Der abgemahnte Dr. Hittich wirbt auf seiner Homepage nun mit einer 12-Monats-Garantie, bei der Verbraucher den vollen Kaufpreis auch nach einen Jahr zurückbekommen, wenn sie nicht zufrieden sind. Manthey betont: „Gibt es mit dieser Garantie wieder Probleme, werden wir auch hier entsprechende rechtliche Schritte prüfen. Verbraucher können sich bei Ärger mit Nahrungsergänzungsmittelfirmen jederzeit bei uns melden.“

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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